Es gibt eine AG Bundesteilhabegesetz, eine Arbeitsgruppe
von Fachexperten zur AG Bundesteilhabegesetz, dann gab es ein Gespräch mit Frau
Ministerin Nahles wie auch ein Gespräch mit Herrn Schmachtenberg (BMAS). Rahmenbedingungen
wurden abgesteckt, Ziele formuliert.
Ein Ziel ist die Reform der Eingliederungshilfe. Darunter
verbergen sich im Wesentlichen die Punkte, welche schon im Beschluss des
Bundesrates enthalten waren (908. Sitzung, Dokumentennummer 282/12). Und das
war insbesondere die finanzielle Entlastung der Kommunen.
Auch wenn man den Eindruck bekommen könnte, hier würden
Positionen verhandelt werden, die Interessenlage ist mitnichten immer konträr.
Das BMAS sucht einen Weg, wie die Lastenverteilung elegant vorgenommen werden
kann, und die Vertreter der Behindertenverbände und Unternehmen der
Wohlfahrtspflege bemühen sich um eine Stärkung der Unterstützungssysteme für
Menschen mit Behinderungen. Wer aber nach wie vor fehlt bei diesen „Verhandlungen“
und Gesprächen ist derjenige, welcher später die finanziellen Lasten aufbringen
muss: der Steuerzahler.
Die Punkte, die jetzt besprochen sind lauten:
a) Finanzielle Entlastung der Kommunen
b) Heranziehung von Einkommen und Vermögen
c) Gesetzgebungsverfahren
d) Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen mit
Behinderung
Die Punkte a) und b) könnten eigentlich zusammengefasst.
Die finanzielle Entlastung bzw. die Lastenverteilung von Kommunen und auch den
Ländern (!) auf den Bund kann nur gelingen, wenn persönliche Einkommen und
Vermögen herangezogen werden. Da eine Anhebung der Einkommenssteuern mit Teilen
der Regierungskoalition nicht diskutierbar ist, zumal eine Abschaffung der
kalten Progression von vielen ersehnt wird, bliebe als Möglichkeit die
Aufbringung von Mitteln aus einer Vermögenssteuer.
Doch auch hier könnte es erhebliche Probleme geben, wenn
nämlich im Zusammenhang mit der Beteiligung von Sparern an den Kosten der
Euro-Finanzkrise eine Sparer- oder Vermögenssteuer von geringem Ausmaß eingeführt wird. Eine solche („Zypern“-) Steuer
wird gerade in Spanien ausprobiert. Wenn nun weitere Finanzierungsvorhaben dazukommen,
die mit einer solchen Vermögenssteuer abzudecken wären, wird das Maß des
Erträglichen schnell ausgeschöpft. Die Folgen wären Kapitalflucht aus Europa
und ein erneutes Aufflammen der Liquiditätskrise.
Eine andere Idee zielt auf die Eigenbeteiligung von
behinderten Menschen und ihren Verwandten ab (siehe auch meinen Beitrag vom
22.3.2013 unter dem Titel „Bundesteilhabegeld-Re-Finanzierung“). Doch werden
die Behindertenverbände und Unternehmen der Wohlfahrtspflege abwägen müssen,
inwieweit sie hier noch die Interessen ihrer Mitglieder vertreten.
Von daher müsste die Diskussion dahin gehen, die
benötigten Mittel als Teil des laufenden Sozialversicherungsbeitrags
aufzubringen, zumal Inklusion als gesamtgemeinschaftliche Aufgabe verstanden
wird.
Zum Punkt c) gibt es konkrete Zeitvorgaben, an die sich
alle Beteiligten halten sollen. Im Januar 2016 muss die Gesetzesvorlage ins
Kabinett gebracht werden, zum 1.7.2016 erfolgt die Verkündigung mit
möglicherweise späterem In-Kraft-Treten.
Warum Punkt d) ausdrücklich aufgenommen wurde, erscheint
mir zzt. nicht klar. Denkbar wäre es, dass Leistungen für Kinder und
Jugendliche zukünftig einem ganz anderen Bereich zuzuordnen wären (z.B. Bildung
und Arbeitsmarktförderung). Was hier für ein besseres Verständnis noch fehlt,
sind Zahlen und Daten.
Klar ist aber, dass es eine Ausweitung von
Eingliederungshilfemaßnahmen nicht geben wird. Stattdessen wird man Wege suchen
müssen, um das „Fürsorgesystem“ abzuschaffen und mehr Eigenverantwortung den
Menschen mit Behinderungen zukommen zu lassen. Dazu gehört auch die Bildung von
Netzwerken oder die Ausgestaltung von Sozialräumen (z.B. Infrastrukturförderung).
CGS
PS:
Die Serie Bundesteilhabegesetz (ehemals
Bundesleistungsgesetz) wird jetzt nicht mehr als Serie fortgesetzt. Stattdessen
werde ich die weiteren Entwicklungen wie oben kommentieren und bewerten.