Haben Sie sich diese Erklärungen angesehen? Vermutlich
nicht, denn einige Texte waren sehr langatmig geschrieben, andere dagegen schön
präzise. Sie alle beinhalteten aber im Wesentlichen das Gleiche bzw. versuchten
etwas zu erklären, wozu sie glaubten, verpflichtet zu sein. Diese Pflicht der
Offenlegung war aber wiederum so allgemein gehalten, dass man als Empfänger eigentlich
gar nicht wusste, welche Daten nun gespeichert waren beim sich mitteilenden, datenverarbeitenden
Absender. Man kann zwar widersprechen, wurde stellenweise gesagt, aber das
hätte nur eine Wirkung für die Zukunft.
Montag, 28. Mai 2018
Datenschutz - eine neue Woche beginnt
Wie viele Erklärungen zum neuen Datenschutz-Recht haben
Sie eigentlich erhalten? Nachdem die Anzahl Schreiben einen zweistelligen
Umfang angenommen hatte, hörte ich mit dem Zählen auf – von den vielen Emails mal
ganz abgesehen. Erstaunlich war zunächst die Erkenntnis, bei wem man mit seinen
personenbezogenen Daten so erfasst worden war.
Samstag, 26. Mai 2018
Inklusion mit oder ohne Förderschule?
„Vor etwa 50 Jahren
wurden eine ganze Reihe von Förderschulen gegründet. Dann kam die Inklusion –
und viele der Schulen wurden wieder geschlossen. Doch das passt nicht allen.“ (Quelle:
„Inklusion oder Förderschule – alle unter einem Dach?“ von Anabela Brandao,
veröffentlicht am 9.7.2017 unter https://www.shz.de/17256881, letzter Aufruf am 25.5.2018)
Das Thema Bildung
ist schwierig zu handhaben für Eltern, die schließlich nur das Beste für ihre
Kinder wollen. Eltern von Kindern mit Besonderheiten müssen zudem die
Besonderheiten, die mit der Behinderung der Kinder zusammenhängen, meistern.
Eine große Herausforderung. Die Diskussionen, und wie z.B. der Artikel aus der
SHZ von oben, zeigen, dass man sich sehr unsicher ist über die Beschulung auf
einer sogenannten Regelschule. Die Förderschule wird als Alternative gesehen. Doch
ist sie das wirklich?
Es gibt da viele
Berichte von Kindern, die mit ihren Besonderheiten in der Regelschule einfach
nicht bestehen können und verlieren. Eltern würden gerne den Empfehlungen der
Schulleitungen folgen und die Kinder in die Schutzzone der Förderschule
stecken. Doch das Schulamt sperrt sich – aus haushaltspolitischen Überlegungen?
Es geht doch immerhin um „behinderte“ Kinder, denen vielleicht nie wirklich
geholfen werden kann, warum also noch so viel Aufhebens machen – fragen sich da
viele.
Wenn man aber
Behinderung anders verstehen könnte, würde man vielleicht eine andere
Sichtweise einnehmen können, die sehr viel langfristiger ausgerichtet wird. Das
eigentliche Ziel ist nämlich die Förderung der Selbstbestimmung, damit eine
eigenbestimmte (nicht fremdbestimmte) Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
gelingt. Oder führen solche Überlegungen in eine Sackgasse?
Montag, 14. Mai 2018
Inklusive Bildung und das Kinderrecht auf Bildung
Bald soll die
UN-Kinderrechtskonvention Teil des bundesdeutschen Grundgesetzes werden. Einen
bedeutenden Abschnitt bildet die Anerkennung des Rechts auf Bildung. Es soll
Chancengleichheit bestehen. Leistungen des Staates sollen darauf ausgerichtet
sein, den Besuch einer Grundschule zwar zur Pflicht zu machen, der Besuch muss
aber unentgeltlich erfolgen können. So etwas kennt man auch aus der
Behindertenrechtskonvention, bei der es vorrangig um das Recht auf
Gleichbehandlung geht.
Bestehen jetzt zwei
verschiedene, sich vielleicht sogar entgegenstehende Konventionen?
Montag, 7. Mai 2018
Vergütungen pauschal anpassen in Schleswig-Holstein
Was das Kalkulieren
und Vereinbaren von Vergütungen für den Bereich des Stationären Wohnens in der
Eingliederungshilfe anbelangt, ist Hamburg wirklich ein Vorreiter. Aber was das
Vereinfachen anbelangt, bemüht sich das Bundesland Schleswig-Holstein ebenfalls
um ein verkürztes Verfahren. Da sich die Vergütungen aus einem Anteil für
Personal- und Sachkosten zusammensetzen, haben sich Leistungsträger und
Leistungserbringer auf Regelungen zum Fortschreiben der bestehenden Anteile
unter Berücksichtigung von Tarifergebnissen und der Prognose aus dem Herbstgutachten
des IfW geeinigt. Damit steht der Fahrplan.
Doch jetzt muss die
Umsetzung erfolgen – und da sind die Leistungserbringer in der Pflicht! Wer die
Fristen verpasst, wird Fehlbeträge erleiden.
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