Das Jahr 2023 geht
zu Ende. Weihnachten steht auch bei der Eingliederungshilfe vor der Tür. Doch
statt einer Rückbesinnung wird es jetzt nur eine kleine Zusammenfassung der
aktuellen Themen und dann gleich darauf eine Vorausschau auf kommende
Fragestellungen geben.
Im Hier und Jetzt
Die Vergütungsvereinbarungen für Hamburg sind fast fertig
geworden. Die Hamburger Sozialbehörde hatte versucht, die Vereinbarungen aus
ihrem TOPqw-System herzustellen. Der Versuch misslang wohl ganz gründlich, denn
einerseits fanden sich Geldbeträge, die zur Abwechslung mal nach oben abwichen
(aber nicht immer), und dann gab es Regelungen in einigen Fällen, die so nicht
anzuwenden waren. Aus Zeitgründen wurden die Vereinbarungen von den
Leistungserbringern unterzeichnet und abgegeben, doch vermutlich wird die Behörde
den Fehler feststellen und dann die Gegenzeichnung nicht vornehmen. Bis kurz
vor Silvester kann man die Unterschrifts-Exemplare jedenfalls bei der Behörde
abgeben.
Das Kalkulationsmodell für die besonderen Wohnformen ist
eine Spezialität der Stadt. An die Leistungserbringer und die Verbände wurde
erst kurz zuvor ein jeweiliges Blatt versendet und schien wohl einige
Leistungserbringer zu überraschen – was wiederum verständlich ist, denn es sind
dort sehr viele Steigerungsraten angewendet worden: für die Personalkosten (je
nach Tarifklasse von 7,75 bis 1,04 %), die Sachkosten (einheitlich 1,00 %),
gemischte Sätze (6,48 %), und individuelle Steigerungen (bei den Monatsbeträgen).
Das kann schon recht verwirrend sein, ist m.E. allerdings gut gehandhabt
worden.
Diese Sache mit dem TOPqw war übrigens eine Neuerung, die im
Sommer 2023 eingeführt werden sollte. Die Verbände wurden im Vorwege zwar
unterrichtet, und eine kleine Schar war wohl sogar eingeladen worden zu einer
Vorstellungsrunde (sozusagen ein Unboxing-Event), aber viel Gemeinsamkeit kam
dann doch nicht zustande. Aus diesem Grund wird man sich nur “in
notwendigerweise” und “im Bedarfsfall” damit auseinandersetzen, so die
Leistungserbringer – und Punkt.
Das Kommende wird auch gehen
In Schleswig-Holstein wird man Anfang des Jahres die
Verhandlungen aufnehmen. Eine sehr große Zahl an Leistungserbringer wendet nämlich
den TVöD an und soll mit den Tarifsteigerungen ebenfalls neue Vergütungssätze
vereinbart bekommen. Da im TVöD die nächste Steigerung am 1.3.2024 wirksam
wird, will man auf diese Weise Schluss machen mit den Durchschnitts-Anhebungen
(Beispiel: statt einem Durchschnitt von 4,53 % für 2024 sollen es einheitlich
5,50 % sein). So ganz darauf vertrauen sollte man besser nicht. Immer wieder
kam es kurz vor dem Ende der Verhandlungen zu einer neuen Erkenntnis oder einer
anderen Sichtweise.
Ein solches Vorgehen ist nicht hilfreich. Gerade in den
ersten Monaten des neuen Kalenderjahres muss ein Jahresabschluss fertiggestellt
werden. Wenn es dann zu Streitfragen in den Verhandlungen kommt, wird es mehr
als holprig. Ob man in solchen Momenten zu einem Schiedsstellenverfahren
gelangen will, würde ich wiederum bezweifeln.
Ein ganz anderes Thema betrifft die Altersteilzeit, die mit
den letzten Tarifverhandlungen im TVöD eigentlich zugunsten der Arbeitgeber
aufgegeben wurde. Einige Arbeitnehmer haben nach wie vor ein hohes Interesse
daran, was schon recht verwundert, da die Vorteile nicht mehr so von Bedeutung
sind (vielleicht muss man das auf Wiedervorlage setzen?). Am ganz anderen
Spektrum dieser Vergünstigungen für Beschäftigte finden sich solche Dinge wie
Jobrad, Deutschland-Ticket und womöglich sogar das Fitness-Studio. Auch wenn
der höhere politische Sinn durchaus verständlich ist (weg vom Autofahren,
entspanntes Pendeln und sich gesund halten), die Büchse der Pandora wird da
ziemlich weit geöffnet: Einkommensteuer und Umsatzsteuer. Warum das so ist, wäre
ebenfalls auf Wiedervorlage zu setzen.
Platz schaffen für die Zukunft
Bleiben noch EU-Taxonomie (die Nichtfinanzielle
Berichterstattung), Kapital- und Wohnungsmarkt. Nach einer Umfrage von PWC
haben sich bislang 39 % der befragten Unternehmen nicht wirklich mit der
EU-Taxonomie beschäftigt. Schon mit dem Wirtschaftsjahr 2021 sollen erste
Angaben zur Taxonomiefähigkeit gemacht worden sein (aber wer hat das schon?).
Diese Pflichten verschärfen sich zunehmend, so dass ab 2024 die Konformität mit
den Vorgaben geprüft werden kann. Die EU hatte hierzu eine Verordnung im Jahr
2020 erlassen und mittlerweile ergänzt. Ob es für Nicht-Finanzunternehmen und
KMUs hier etwas zu tun gibt, muss man sich ansehen.
Der Kapitalmarkt scheint wieder eine Wende hinzulegen. Für
das kommende Jahr erwarten viele Finanzexperten endlich eine Rücknahme der
hohen Leitzinsen, was sich dann ultimativ auf die Hypotheken- und
Darlehens-Zinsen auswirken sollte. Tatsächlich kann man so einen Effekt bereits
jetzt sehen (geschätzt minderten sich die Sollzinssätze um ein halbes bis
ganzes Prozent in einem knappen Jahr). Umgekehrt sinken die Renditen für
langfristige Anleihen ein wenig mehr bzw. steigen die Kurse, was ebenfalls auf
eine Normalisierung der Rentenmärkte hindeutet. Es kann sogar sehr gut sein,
dass zum Jahresende ein kleines Chaos eintritt – gerade eben hat sich da was
angedeutet.
Beim Wohnungsmarkt gehen die Meinungen teils deutlich
auseinander. Da gibt es die Verkäufer und Entwickler, die ihre hohen
Einstandspreise zurückgewinnen wollen, bei den Gewerbeimmobilien brechen die
Bewertungsreserven weg und Immo-Fonds müssen einen neuen Stand finden. Die
Kosten für Bauvorhaben stagnieren, an manchen Baustellen (wie zum Beispiel
jetzt der Fall mit dem Elb-Tower in Hamburg) kommt es zum kompletten
Stillstand. Und trotzdem scheint ein leichtes Interesse zurückzukommen. Könnte
man also wieder?
Für mich gibt es auf einmal das Thema Wohnprojekte. Eine
Gruppe von Eltern hatte sich da schon auf den Weg gemacht, doch dann packte der
Zweifel und das Projekt kam zum Stillstand. Diese Zweifel nun anzusprechen und
sachgerechte Lösungen zu finden, ist damit zu einer weiteren Neuerung geworden.
Da man mit seinen Kräften natürlich haushalten muss, stellt sich zurecht die
Frage, wie die Ressourcen verteilt werden können.
Das neue Jahr wird somit altbekannte und neue
Herausforderungen für die Mitmacher in der Eingliederungshilfe mit sich
bringen. Langweilig wird es jedenfalls nicht.
Frohe Weihnachten und ein gutes Neues Jahr.
CGS
Bild zum Beitrag vom BING Image Creator erzeugt.
Das hier ist keine Rechtsberatung oder Aufforderung zur
Vornahme eines Rechtsgeschäftes. Der Beitrag stellt nur meine Sicht auf die
Dinge dar. Und eine solche Sicht kann sich immer noch ändern. Brauchen Sie
rechtliche Unterstützung, wenden Sie sich an die zuständigen Behörden, Sozial-
und Betroffenenverbände oder rechtskundige Dritte. Lesen Sie bitte ebenfalls
die Hinweise
zum Rechtsstatus der Webseite, Urheberrechtsbestimmungen und Haftungsausschluss
sowie die Datenschutzerklärung.
Hat Ihnen der Beitrag gefallen?
Empfehlen Sie ein//gegliedert
weiter oder klicken Sie gleich reihum auf die übrigen Seiten dieses Blogs –
ersetzt das Applaudieren und ist ein guter Motivator für mich.
Möchten Sie was sagen?
Schreiben Sie mir eine E-Mail – Ihre Meinung hilft mir,
meine Sichtweise neu zu überdenken. Meine E-Mail-Adresse finden Sie auf der
Seite Über mich.
In eigener Sache - Weihnachtsgrüße und
Neujahr-Ausschau