Es fing damit an, dass der Tarifvertrag zur flexiblen Arbeitszeitregelung für ältere Beschäftigte (TV FlexAZ) nicht weiter verlängert wurde in der Tarifrunde 2023. Da für Interessierte im Bereich des TVÖD bei manchen Arbeitgebern nur noch das Altersteilzeitarbeitsverhältnis nach den Bestimmungen des Altersteilzeitgesetzes angeboten wurde, schaute man sich um und stieß auf den § 10: das Langzeitkonto für Zeitguthaben.
Man könnte das
jetzt als den vierten Beitrag in einer Serie zur Altersteilzeit ankündigen.
Aber tatsächlich hat diese Frage ein ganz schönes Alleinstellungsmerkmal, auch
wenn Ähnlichkeiten bestehen.