Montag, 12. Mai 2014

Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung zum Bundesleistungsgesetz / Bundesteilhabegesetz

Deutscher Bundestag
Drucksache 18/702

Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung

Stellungnahme des Bundesrates

„ 4. Der Bundesrat erinnert an die Festlegung im Zuge der Einigung zur nationalen Umsetzung des Fiskalpakts und des Stabilitäts- und Wachstumspakts, in dieser Legislaturperiode ein neues Bundesleistungsgesetz zu erarbeiten und in Kraft zu setzen, das die rechtlichen Vorschriften zur Eingliederungshilfe ablöst. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ist vereinbart, dass bis zum Inkrafttreten des Gesetzes der Bund zur Entlastung der Kommunen jährlich einen Betrag von 1 Mrd. Euro bereitstellt; ab Inkrafttreten des Gesetzes soll die Entlastung jährlich 5 Mrd. Euro betragen.

Für die Kommunen ist es unerlässlich, zeitnah Planungssicherheit zu erhalten. Die entsprechenden Gesetzesvorlagen sollten daher alsbald erarbeitet werden. Der Bundesrat erwartet, dass die Gesetze mit Wirkung zum 1. Januar 2017 mit einer jährlichen Entlastung von 5 Mrd. Euro in Kraft treten können.“


Gegenäußerung der Bundesregierung

„Zu Nummer 4
Der Bundesrat verleiht seiner Erwartung Ausdruck, dass ein neues Bundesleistungsgesetz mit Wirkung zum 1. Januar 2017 mit einer jährlichen Entlastung von 5 Mrd. Euro in Kraft treten kann. Ein konkretes, der Erwartung des Bundesrates entsprechendes Datum zum Inkrafttreten enthalten weder der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD noch die Vereinbarung zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrages. Die Bundesregierung wird in dieser Legislaturperiode ein Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz) erarbeiten und in diesem Jahr mit den vorbereitenden Arbeiten beginnen. Dabei wird der Bundesregierung die umfassende und kontinuierliche Einbindung von Ländern und Verbänden ein besonderes Anliegen sein. Sie strebt eine Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes in dieser Legislaturperiode an. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart wird der Bund mit Inkrafttreten dieses Gesetzes zu einer Entlastung der Kommunen im Umfang von 5 Mrd. Euro jährlich bei der Eingliederungshilfe beitragen.

Der Bund hat demzufolge in seinen Eckwerten zum Bundeshaushalt 2015 und dem Finanzplan bis 2018 Vorsorge getroffen. Die Neuorganisation der Ausgestaltung der Teilhabe zugunsten der Menschen mit Behinderung sollte dabei so geregelt werden, dass keine neue Ausgabendynamik entsteht.“




Quelle: dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/007/1800702.pdf