Deutscher Bundestag
Drucksache 18/702
Stellungnahme
des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
Stellungnahme des Bundesrates
„ 4. Der Bundesrat erinnert an die Festlegung im Zuge der
Einigung zur nationalen Umsetzung des Fiskalpakts und des Stabilitäts- und
Wachstumspakts, in dieser Legislaturperiode ein neues Bundesleistungsgesetz zu
erarbeiten und in Kraft zu setzen, das die rechtlichen Vorschriften zur
Eingliederungshilfe ablöst. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ist
vereinbart, dass bis zum Inkrafttreten des Gesetzes der Bund zur Entlastung der
Kommunen jährlich einen Betrag von 1 Mrd. Euro bereitstellt; ab Inkrafttreten
des Gesetzes soll die Entlastung jährlich 5 Mrd. Euro betragen.
Für die Kommunen ist es unerlässlich, zeitnah
Planungssicherheit zu erhalten. Die entsprechenden Gesetzesvorlagen sollten
daher alsbald erarbeitet werden. Der Bundesrat erwartet, dass die Gesetze mit
Wirkung zum 1. Januar 2017 mit einer jährlichen Entlastung von 5 Mrd. Euro in
Kraft treten können.“
Gegenäußerung der Bundesregierung
„Zu Nummer 4
Der Bundesrat verleiht seiner Erwartung Ausdruck, dass ein
neues Bundesleistungsgesetz mit Wirkung zum 1. Januar 2017 mit einer jährlichen
Entlastung von 5 Mrd. Euro in Kraft treten kann. Ein konkretes, der Erwartung des
Bundesrates entsprechendes Datum zum Inkrafttreten enthalten weder der
Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD noch die Vereinbarung zur
innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrages. Die Bundesregierung wird in
dieser Legislaturperiode ein Bundesleistungsgesetz für Menschen mit
Behinderungen (Bundesteilhabegesetz) erarbeiten und in diesem Jahr mit den
vorbereitenden Arbeiten beginnen. Dabei wird der Bundesregierung die umfassende
und kontinuierliche Einbindung von Ländern und Verbänden ein besonderes Anliegen sein. Sie strebt eine Verabschiedung des
Bundesteilhabegesetzes in dieser Legislaturperiode an. Wie im Koalitionsvertrag
vereinbart wird der Bund mit Inkrafttreten dieses Gesetzes zu einer Entlastung der
Kommunen im Umfang von 5 Mrd. Euro jährlich bei der Eingliederungshilfe
beitragen.
Der Bund hat demzufolge in seinen Eckwerten zum Bundeshaushalt
2015 und dem Finanzplan bis 2018 Vorsorge getroffen. Die Neuorganisation der
Ausgestaltung der Teilhabe zugunsten der Menschen mit Behinderung sollte dabei
so geregelt werden, dass keine neue Ausgabendynamik entsteht.“
Quelle: dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/007/1800702.pdf