Donnerstag, 8. Mai 2014

Bundesleistungsgesetz nun doch früher?

Am 27.3.2014 hatte es für mich noch so ausgesehen, als ob sich in Sachen Bundesleistungsgesetz so schnell nichts ergeben wird. Aber nun kommt wohl doch Bewegung in die Angelegenheit, so dass ich jetzt mit einem viel früheren Zeitpunkt für ein Gesetzgebungsverfahren rechne.

Immerhin gab es vor kurzem ein kleines Jubiläum: Am 3. Mai 2008 trat nämlich das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Kraft. Und „schon“ am 26. März 2009 übernahm Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).

Bundesministerin für Arbeit und Soziales:
„Die Bundesregierung bekennt sich im Koalitionsvertrag ausdrücklich zur inklusiven Gesellschaft und zur Berücksichtigung der UN-BRK bei allen politischen Entscheidungen, die Menschen mit Behinderungen betreffen. Diese sollen gleichberechtigt am politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben und in allen anderen Lebensbereichen teilhaben. Wichtige Eckpfeiler hierfür waren und sind die Schaffung eines barrierefreien Umfelds, Chancengleichheit in der Bildung und die Stärkung des inklusiven Arbeitsmarktes.“

Quelle:
http://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/fuenf-jahre-un-behindertenrechtskonvention.html


CGS