Seit neuestem steht die Ausschreibung für die Schulischen
Assistenzkräfte im Netz:
Das Ministerium für
Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein sucht
zum nächstmöglichen
Zeitpunkt
- Schulische Assistenzkräfte (w/m) -
für die
öffentlichen Grundschulen des Landes.
Die Aufgaben richten sich nach den bereits bekannten und
vielfach diskutierten Anforderungen, wobei ganz klar zur Schulbegleitung,
welche die Aufgaben der Eingliederungshilfe wahrnimmt, abgegrenzt wird.
Man kann vermuten, dass viele Schulen ein ähnliches
Problem gesehen haben, wie in meinem Zahlenspiel vom 17.6.2015 durchgerechnet
worden ist. Die im Netz veröffentlichte Stellenausschreibung richtet sich jedenfalls
an Bewerber für Schulen in 11 Landkreisen und 2 kreisfreien Städten. Diese
Schulen überlassen die Einstellungsprozedur dem Land und verzichten –
vermutlich bewusst – auf den Verwaltungskostenzuschlag von „bis zu 10 % der
anteiligen Zuweisung für die Monate August bis Dezember“ für das Jahr 2015
(Quelle: Pressemitteilung vom 22.5.2015).
Die Vergütung richtet sich nach dem TV-L. Wer sich vorab
über das Gehalt informieren will, sollte einen Tarifrechner zu Rate ziehen –
zum Beispiel auf http://oeffentlicher-dienst.info.
Bei der Stufenzuordnung muss dann direkt im Tarifvertrag nachgelesen werden,
mit welcher Stufe Berufsanfänger oder Berufserfahrene mit einer bestimmten
Anzahl an Entwicklungsjahren eingestuft werden.
Erfreulich ist, dass man auch an der Einstellung von
pädagogischen Fachkräften interessiert ist.
Mit dieser Initiative will das Land nun einen
Schlussstrich ziehen. Zwei Schreiben, die noch vor kurzem an die Bürgermeister
und Oberbürgermeister und an die Landräte in Schleswig-Holstein versandt
wurden, haben hier auch noch einmal die Position der Landesregierung klar
herausgestellt.
In dem einen Schreiben an die Bürgermeister und
Oberbürgermeister informierte das Ministerium für Schule und Berufsbildung über
das sogenannte Optionsmodell und empfahl eine Ausschreibung der neuen Stellen ohne
Befristung. Zugleich wurde klargestellt, dass die Schulen nicht die
Verantwortung für die „Schulbegleitung“ übertragen bekommen; die verbleibt
weiterhin bei den Kreisen und kreisfreien Städten. Die Aufgaben der
Schulbegleitung unterliegen eigenen rechtlichen Rahmenbedingungen, heißt es,
und beziehen sich immer auf einen leistungsberechtigten (Grund-) Schüler.
Im anderen Schreiben an die Landräte des Ministeriums für
Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung wurde betont, dass es
eine trennscharfe Abgrenzung der Rechtsbegriffe „Hilfen zur angemessenen
Schulbildung“ aus dem SGB XII und dem „Kernbereich der pädagogischen Arbeit“,
wie aus dem LSG-Beschluss aus 2014 resultierend, nicht gibt. In der Kritik
stand offenbar ein Schreiben des Landkreistages mit Datum 18.6.2015, welches
mir nicht vorliegt. Vielmehr wurde die gemeinsame Verantwortung herausgestellt,
eine inklusive Beschulung zu ermöglichen. Es wird angemahnt, dass Sozial- und
Jugendhilfeträger auch weiterhin ein gesetzeskonformes Bedarfsfeststellungsverfahren
durchführen, sich aber hinsichtlich des tatsächlichen Bedarfes eng mit den
örtlichen Schulen austauschen.
Vermutlich hat das Schreiben an die Bürgermeister und
Oberbürgermeister den Ausschlag gegeben für die Entscheidung vieler
Grundschulen, dem Land Schleswig-Holstein die Aufgabe für die Stellenbesetzung
und Kostenträgerschaft zukommen zu lassen. Das Schreiben an die Landräte hat
dagegen ganz klar das Signal gesetzt, Hilfebedarfe nicht mehr mit dem Argument
der Nachrangigkeit abzuwiegeln. Natürlich wird gerade im letzten Fall verstärkt
auf die Ausstattung der Schulen mit schulischen Assistenten geschaut, darum ist
es so wichtig, dass in Schulberichten nicht der pädagogische Hilfebedarf
genannt wird, sondern vielmehr der integrative Bedarf.
Die Frist für Bewerbungen läuft übrigens sehr bald ab.
CGS
Quelle: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/I/inklusion_schulische/schulassistenz_infotext.html
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