Freitag, 31. Juli 2015

Schulassistenten und Schulbegleitungen – die Stellenausschreibung (Fortsetzung der Beiträge vom 17.6.2015 und 30.7.2015)

Seit neuestem steht die Ausschreibung für die Schulischen Assistenzkräfte im Netz:

Das Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein sucht
zum nächstmöglichen Zeitpunkt

- Schulische Assistenzkräfte (w/m) -

für die öffentlichen Grundschulen des Landes.

Die Aufgaben richten sich nach den bereits bekannten und vielfach diskutierten Anforderungen, wobei ganz klar zur Schulbegleitung, welche die Aufgaben der Eingliederungshilfe wahrnimmt, abgegrenzt wird.

Man kann vermuten, dass viele Schulen ein ähnliches Problem gesehen haben, wie in meinem Zahlenspiel vom 17.6.2015 durchgerechnet worden ist. Die im Netz veröffentlichte Stellenausschreibung richtet sich jedenfalls an Bewerber für Schulen in 11 Landkreisen und 2 kreisfreien Städten. Diese Schulen überlassen die Einstellungsprozedur dem Land und verzichten – vermutlich bewusst – auf den Verwaltungskostenzuschlag von „bis zu 10 % der anteiligen Zuweisung für die Monate August bis Dezember“ für das Jahr 2015 (Quelle: Pressemitteilung vom 22.5.2015).

Die Vergütung richtet sich nach dem TV-L. Wer sich vorab über das Gehalt informieren will, sollte einen Tarifrechner zu Rate ziehen – zum Beispiel auf http://oeffentlicher-dienst.info. Bei der Stufenzuordnung muss dann direkt im Tarifvertrag nachgelesen werden, mit welcher Stufe Berufsanfänger oder Berufserfahrene mit einer bestimmten Anzahl an Entwicklungsjahren eingestuft werden.

Erfreulich ist, dass man auch an der Einstellung von pädagogischen Fachkräften interessiert ist.

Mit dieser Initiative will das Land nun einen Schlussstrich ziehen. Zwei Schreiben, die noch vor kurzem an die Bürgermeister und Oberbürgermeister und an die Landräte in Schleswig-Holstein versandt wurden, haben hier auch noch einmal die Position der Landesregierung klar herausgestellt.

In dem einen Schreiben an die Bürgermeister und Oberbürgermeister informierte das Ministerium für Schule und Berufsbildung über das sogenannte Optionsmodell und empfahl eine Ausschreibung der neuen Stellen ohne Befristung. Zugleich wurde klargestellt, dass die Schulen nicht die Verantwortung für die „Schulbegleitung“ übertragen bekommen; die verbleibt weiterhin bei den Kreisen und kreisfreien Städten. Die Aufgaben der Schulbegleitung unterliegen eigenen rechtlichen Rahmenbedingungen, heißt es, und beziehen sich immer auf einen leistungsberechtigten (Grund-) Schüler.

Im anderen Schreiben an die Landräte des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung wurde betont, dass es eine trennscharfe Abgrenzung der Rechtsbegriffe „Hilfen zur angemessenen Schulbildung“ aus dem SGB XII und dem „Kernbereich der pädagogischen Arbeit“, wie aus dem LSG-Beschluss aus 2014 resultierend, nicht gibt. In der Kritik stand offenbar ein Schreiben des Landkreistages mit Datum 18.6.2015, welches mir nicht vorliegt. Vielmehr wurde die gemeinsame Verantwortung herausgestellt, eine inklusive Beschulung zu ermöglichen. Es wird angemahnt, dass Sozial- und Jugendhilfeträger auch weiterhin ein gesetzeskonformes Bedarfsfeststellungsverfahren durchführen, sich aber hinsichtlich des tatsächlichen Bedarfes eng mit den örtlichen Schulen austauschen.

Vermutlich hat das Schreiben an die Bürgermeister und Oberbürgermeister den Ausschlag gegeben für die Entscheidung vieler Grundschulen, dem Land Schleswig-Holstein die Aufgabe für die Stellenbesetzung und Kostenträgerschaft zukommen zu lassen. Das Schreiben an die Landräte hat dagegen ganz klar das Signal gesetzt, Hilfebedarfe nicht mehr mit dem Argument der Nachrangigkeit abzuwiegeln. Natürlich wird gerade im letzten Fall verstärkt auf die Ausstattung der Schulen mit schulischen Assistenten geschaut, darum ist es so wichtig, dass in Schulberichten nicht der pädagogische Hilfebedarf genannt wird, sondern vielmehr der integrative Bedarf.

Die Frist für Bewerbungen läuft übrigens sehr bald ab.

CGS








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