Montag, 18. Juli 2016

Weiterführende Gedanken zum zeitbasierten Kalkulationsverfahren in Hamburg (Stationäres Wohnen, Eingliederungshilfe) – Teil 3

Welche Probleme das neue zeitbasierte Kalkulationsverfahren mit sich bringt, muss in den verschiedenen Gremien auf Ebene der Verbände und der Hamburger Sozialbehörde geklärt werden. Nachdem ich in einem früheren Beitrag die Bestandteile des neuen Vergütungsverfahrens kurz skizziert hatte, beschrieb ich in meinem letzten Beitrag vier Punkte, die meines Erachtens nicht unwesentliche Probleme bereiten. Ein solcher Punkt betrifft die sogenannte Gemeinkostenpauschale. Hierfür zeichnet sich aber nun eine Lösung ab.

Mit Einführung des neuen Kalkulationsverfahrens hatte man es sich etwas einfach gemacht und sämtliche Kostengruppen, die nichts mit dem pädagogischen Betreuungspersonal zu tun hatten, zu einem Budgethaufen zusammengeworfen. Die Summe wurde dann durch die Anzahl der Leistungserbringer dividiert, so dass man einen Wert pro Platz und Jahr erhielt, von dem man bestimmte (einheitlich geregelte) Kostenbestandteile abzog. Was übrig blieb, war ein Betrag, der fortan als Gemeinkostenpauschale betitelt wurde. Diese Gemeinkostenpauschale macht – in etwa – 20 % der Vergütung aus; tatsächlich aber rangiert der Anteil je nach Tarifzugehörigkeit.

Bisher wurde der Jahresbetrag der Gemeinkostenpauschale umgerechnet mit den Jahresstunden einer Vollzeitstelle. Doch weil es zwischen den einzelnen Tarifen Abweichungen gibt bei der Bemessung einer Vollzeitstelle, d.h. 38 bis 40 Stunden pro Woche, gab es auch unterschiedliche Nettojahresarbeitszeiten, die berücksichtigt werden mussten bei den einzelnen Trägern. Im jetzigen Verfahren entsteht zudem das Problem, dass die Veränderung der Belegungsstruktur sich unmittelbar auf die zu leistenden Jahresstunden auswirkt, was wiederum zu einem höheren oder niedrigeren Deckungsbeitrag führt. Wenn ein Träger keinen negativen Deckungsbeitrag erzielen will, muss die Belegungsstruktur ständig mitverhandelt werden – wir sprechen also von Einzelverhandlungen.

Warum also nicht diesen letzten Schritt der Umrechnung auf Stunden aus dem Kalkulationsverfahren herausnehmen und stattdessen einen wirklich einheitlichen Betrag festlegen? Mit der erarbeiteten Lösung würde nur noch der Stundensatz der Personalkosten mit Personalnebenkosten pro Leistungsstufe zu einem Monatswert hochgerechnet und die Gemeinkostenpauschale als Festbetrag hinzugerechnet werden.

Nicht alle Träger würden sich über diese Lösung freuen. Für diejenigen, welche eine hohe Belegung in den oberen Leistungsstufen aufweisen, wird es weniger Geld geben – man geht derzeit von rd. 10 % aus. Für die Träger, die eine hohe Belegung in den unteren Leistungsstufen haben, wird es dagegen mehr Geld geben – schätzungsweise 7 %. Für die Sozialbehörde würde sich aber der Wunsch nach echter Vereinheitlichung ein Stück weit erfüllen.

CGS



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