Welche Probleme das
neue zeitbasierte Kalkulationsverfahren mit sich bringt, muss in den
verschiedenen Gremien auf Ebene der Verbände und der Hamburger Sozialbehörde
geklärt werden. Nachdem ich in einem früheren Beitrag die Bestandteile des
neuen Vergütungsverfahrens kurz skizziert hatte, beschrieb ich in meinem
letzten Beitrag vier Punkte, die meines Erachtens nicht unwesentliche Probleme bereiten.
Ein solcher Punkt betrifft die sogenannte Gemeinkostenpauschale. Hierfür
zeichnet sich aber nun eine Lösung ab.
Mit Einführung des neuen Kalkulationsverfahrens hatte man
es sich etwas einfach gemacht und sämtliche Kostengruppen, die nichts mit dem
pädagogischen Betreuungspersonal zu tun hatten, zu einem Budgethaufen
zusammengeworfen. Die Summe wurde dann durch die Anzahl der Leistungserbringer
dividiert, so dass man einen Wert pro Platz und Jahr erhielt, von dem man
bestimmte (einheitlich geregelte) Kostenbestandteile abzog. Was übrig blieb,
war ein Betrag, der fortan als Gemeinkostenpauschale betitelt wurde. Diese
Gemeinkostenpauschale macht – in etwa – 20 % der Vergütung aus; tatsächlich
aber rangiert der Anteil je nach Tarifzugehörigkeit.
Bisher wurde der Jahresbetrag der Gemeinkostenpauschale
umgerechnet mit den Jahresstunden einer Vollzeitstelle. Doch weil es zwischen
den einzelnen Tarifen Abweichungen gibt bei der Bemessung einer Vollzeitstelle,
d.h. 38 bis 40 Stunden pro Woche, gab es auch unterschiedliche
Nettojahresarbeitszeiten, die berücksichtigt werden mussten bei den einzelnen
Trägern. Im jetzigen Verfahren entsteht zudem das Problem, dass die Veränderung
der Belegungsstruktur sich unmittelbar auf die zu leistenden Jahresstunden auswirkt,
was wiederum zu einem höheren oder niedrigeren Deckungsbeitrag führt. Wenn ein
Träger keinen negativen Deckungsbeitrag erzielen will, muss die
Belegungsstruktur ständig mitverhandelt werden – wir sprechen also von
Einzelverhandlungen.
Warum also nicht diesen letzten Schritt der Umrechnung
auf Stunden aus dem Kalkulationsverfahren herausnehmen und stattdessen einen
wirklich einheitlichen Betrag festlegen? Mit der erarbeiteten Lösung würde nur
noch der Stundensatz der Personalkosten mit Personalnebenkosten pro
Leistungsstufe zu einem Monatswert hochgerechnet und die Gemeinkostenpauschale
als Festbetrag hinzugerechnet werden.
Nicht alle Träger würden sich über diese Lösung freuen.
Für diejenigen, welche eine hohe Belegung in den oberen Leistungsstufen
aufweisen, wird es weniger Geld geben – man geht derzeit von rd. 10 % aus. Für die
Träger, die eine hohe Belegung in den unteren Leistungsstufen haben, wird es
dagegen mehr Geld geben – schätzungsweise 7 %. Für die Sozialbehörde würde sich
aber der Wunsch nach echter Vereinheitlichung ein Stück weit erfüllen.
CGS
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