In meinem letzten
Beitrag hatte ich von der zweiten Spitze des Beziehungs-Dreiecks der Geld- und
Vermögensanlage Beratung und Anlageentscheidung nur über die Beratungen
gesprochen. Dieser Teil war zugegebenermaßen sehr negativ formuliert, was aber
angesichts der weiterhin bestehenden Probleme im Bankenwesen nicht überraschen
sollte. Im Beratungsgespräch werden verschiedene Themen angesprochen, deren
Inhalte nun ausgewertet und in einen Entscheidungsprozess münden sollen. Am
Ende steht dann die Entscheidung, was im Einzelnen geschehen soll. Wie ein
solcher Entscheidungsprozess aussehen kann bzw. welche Fragen dabei zu
beantworten sind, möchte ich nachfolgend ein wenig näher betrachten.
Vorab aber noch ein weiteres Negativ-Beispiel:
Die Geschäftsführung eines sozialen Unternehmens entspricht
dem Wunsch des Bankberaters der Hausbank zu einem Finanzberatungsgespräch und
lädt ihn ein. Mit Begeisterung und Hingabe gibt der Bankberater über drei
Stunden lang eine hübsche Kapitalmarkt-Geschichte zum Besten. Erst in den
letzten fünf Minuten seiner Zeit und seines Redeflusses präsentierte er noch
schnell seine beiden Anlageideen, welche von der Geschäftsführung selbstzufrieden
genehmigt werden – für einige Jahre festgelegt werden etwa 5 % der Bilanzsumme.
Vor vielen Jahren war der Entscheidungsprozess für
Anlageentscheidungen eher simpel. Weil es damals noch keine negativen Zinsen
gab bei risikoarmen Unternehmensanleihen, konnten Gelder gut untergebracht
werden. Doch mittlerweile zahlen Anleger selbst beim Kauf von risikoträchtigen
Unternehmensanleihen einen Aufpreis, der über die Laufzeit der Anlage
abzuschreiben ist. Wollte man in die gleiche (Risiko-) Klasse an
Unternehmensanleihen investieren, wie früher noch, müssen noch viel höhere Abschreibungen
hingenommen werden. Will man dies nicht, muss man den möglichen Totalverlust
als Risiko tragen.
So wie früher, geht es auf keinen Fall. Doch sich allein
auf den Bankberater verlassen?
Die beiden Anlageideen aus dem oben genannten
Finanzberatungsgespräch gingen noch mal gut, man sollte aber dazu wissen, dass
die eine Anlage eine Anleihe war, die an der Kreditwürdigkeit einer deutschen
Großbank gekoppelt war – kurz nach ihrer Fälligkeit wäre diese Anleihe zum
Problemfall geworden.
Das kann natürlich auch absolutes Können gewesen sein. Die
erste Frage sollte aber eher sein, was mit den jetzt zur Verfügung stehenden freien
Mitteln geschehen soll.
Ideal wäre es, wenn das soziale Unternehmen statt der
Geldanlage die Re-Investition der nicht benötigten Mittel vornehmen würde
(Mittelverwendung). Immerhin versteht die Geschäftsführung etwas von der
sozialen Arbeit und könnte somit ihren öffentlichen Auftrag besser wahrnehmen.
Utopisch wäre es, wenn das soziale Unternehmen in anstehenden
Vergütungsverhandlungen eine Herabsetzung seiner Vergütungen vereinbaren (oder
hinnehmen) würde. Immerhin hat es offenbar in der Vergangenheit gut verdient
und könnte somit schwer begründen, dass weitere Erhöhungen erforderlich sind
(Erforderlichkeitsprinzip).
Unvorstellbar wäre es, wenn das soziale Unternehmen eine
Ausschüttung der nicht benötigten Mittel an die Gesellschafter vorschlägt.
Immerhin handelt es sich bei solchen Maßnahmen um übliche Verfahren bei z.B.
Kapitalgesellschaften; und börsennotierte Unternehmen kaufen sogar einen Teil
ihrer ausstehenden Aktien, um den Kurs schön hoch zu halten.
Vernünftig ist es, wenn das soziale Unternehmen seine
nicht benötigten Mittel so anlegt, dass ein planbares Einkommen entsteht, mit
dem man vorübergehende Unter-Auslastungen abdecken kann. Vergütungen sind
i.d.R. höchst variabel kalkuliert, was bedeutet, dass Personal bei Schwankungen
in der Auslastung aufgestockt oder abgebaut – und zwar schnellstmöglich –
werden muss. Weil das nicht geht, und weil mit den Leistungsträgern in den
Vergütungen keine Personal-Abfindungszahlungen kalkuliert und vereinbart werden
können, werden freie Mittel benötigt, die weitsichtig und einkommensträchtig
(kapitalerhaltend) angelegt werden müssen. Man kann auch sagen, dass mit Hilfe
von Geldanlagen betriebliche Strukturen abgesichert werden müssen, damit die
Erfüllung der sozialen Aufgabe langfristig, prompt und verlässlich
gewährleistet werden kann.
Die zweite Frage sollte dagegen sein, ob man selbst eine
Geldanlage tätigen kann, die das vorgenannte Ziel erfüllt.
Geldanlage in Eigenregie ist nicht schwierig, aber sie
ist auch weder kostenlos, noch zwingend gewinnbringend oder risikolos. Wenn man
stattdessen einen Finanzberater, die eigene Hausbank oder sogar eine
Kapitalanlagegesellschaft (Investment-Manager) beauftragt, verschiebt man zwar
den Entscheidungsprozess für Einzelanlagen auf diese, doch die verlangen dafür
eine Management- und Verwaltungsgebühr. Was Gewinne und Risikolosigkeit
angehen, werden die neuen Macher auf keinen Fall Garantien abgeben. Auf
Unternehmensseite (Geldgeber) sollte zudem geklärt werden, wer im Verlustfall
wann mit wie viel haftet. Ein Entscheidungsprozess.
Die Alternative zur eigenen Vermögensverwaltung und
Anlageentscheidung ist somit die Beratung und Geldanlage durch Profis. Man
selbst ist was Geldanlagen angeht immer ein Laie, und ganz bestimmt hat man
nicht die Ressourcen und Informationsquellen, über welche die Profis verfügen.
Zudem werden professionelle Vermögensverwalter (meistens) schneller und
konsequenter durchgreifen, wenn entsprechende Warnungen registriert werden.
Die Bandbreite der Vermögensverwaltung ist dabei immens.
Spezielle Vermögensmanagementfonds, die sogar an den Börsen frei gehandelt
werden können, bieten sehr standardisierte Anlagemöglichkeiten an. Doch auch
Hausbanken haben mittlerweile neben den kundenberatenden Wertpapierspezialisten
sogar ganze Abteilungen, die sich rein um Vermögensverwaltung kümmern. Hier
finden sich allerdings Modelle, die einerseits stark den ordinären Fonds
ähneln, andererseits mit bunten Übersichten, Grafiken und vielen Ausdrucken einen
guten Eindruck über die Handelsaktivitäten liefern. Es gibt für die ganz großen
Vermögen sogar „eigene“ Investmentfonds, bei denen man schon von
unternehmerischer Beteiligung sprechen kann (dies sollte sehr genau geprüft
werden, weil für die soziale Unternehmung dabei ein hohes Risiko entstehen
kann).
Die dritte Frage zielt dann schon darauf ab, wie viel
„Unruhe“ und „Risiko“ akzeptiert werden soll.
An dieser Stelle geht es nicht mehr um die Strukturierung
der Vermögensanlage, d.h. den Anteil von Aktien, Renten und Rohstoffen oder
anderen Vermögensklassen. Dies ist wahrscheinlich an früherer Stelle schon mal
geklärt worden. Jetzt sollte es um die konkrete Einzelanlage gehen.
Hatte man sich überlegt, dass man 60 % der freien Mittel
konservativ anlegt und 40 % in Aktien, dann ist jetzt zu prüfen, ob diese
Grenzen mit dem Angebot der Bank ggf. nicht mehr eingehalten werden können.
Hat man die Einkommensziele dank der bestehenden Anlagen
vorzeitig erreicht, sollte jetzt geprüft werden, ob das Angebot der Bank das bestehende
Risiko vergrößert.
Hat man sich Klarheit darüber verschafft, welche
Bedingungen mit der Einzelanlage verbunden sind oder inwiefern die Einzelanlage
möglichen ethischen Richtlinien widerspricht?
Viele Stiftungen bedienen sich sogenannter Anlagerichtlinien,
dergleichen auch börsennotierte Investmentfonds. Wie solche Anlagerichtlinien
konkret aussehen, wird häufig als Betriebsgeheimnis abgetan. Von daher lohnt
sich ein Blick darauf, wenn man als soziales Unternehmen vor der Frage steht,
was mit den freien Mitteln nun geschehen soll. Wenn das soziale Unternehmen
versteht, wie und worin Anlagen getätigt werden, ob die professionell geführte
Vermögensverwaltung überhaupt eine Anlagestrategie verfolgt, dann kann auch der
eigene Entscheidungsprozess fundiert erfolgen.
Die vierte Frage sollte sich damit beschäftigen, wie man die gemachten
Entscheidungen bzw. die professionelle Vermögensverwaltung effektiv kontrollieren
kann. Selbst wenn die Vermögensverwaltung in Eigenregie erfolgt, es muss eine
neutrale Kontrolle und Besprechung wie auch immer erfolgen.
Noch vor vielen Jahren war der Entscheidungsprozess für
Anlageentscheidungen simpel, weil es damals noch keine negativen Zinsen gab bei
risikoarmen Unternehmensanleihen. Nun müssen Entscheidungen darüber getroffen
werden, ob man die freien Mittel risikolos anlegen will oder ein stetes
Einkommen erzielen möchte. Zwar kann man sich der Hilfe professioneller
Vermögensverwalter bedienen, doch auch diese müssen regelmäßig geprüft werden –
der Vergleich mit Benchmarks ist hilfreich, aber nicht umfassend genug.
CGS
Wollen Sie mit mir in Kontakt treten oder Ihre Meinung
sagen? Schicken Sie mir eine E-Mail.