Vor kurzem erschien
in der ARD in der Sendung „Report Mainz“ ein Beitrag mit der Überschrift:
BlackBox Wohlfahrt:
Warum die
Landesrechnungshöfe Ausgaben nicht kontrollieren dürfen.
Wieder einmal ging es um scheinbaren Missbrauch und
Verschwendung von Steuermitteln. Man nahm Bezug auf einen Leistungserbringer der
Eingliederungshilfe für Menschen mit (seelischer) Behinderung. Anscheinend
stellte erst der Landesrechnungshof (Bundesland?) fest, dass die vereinbarten
Leistungen nicht eingehalten wurden. Nach Abschluss der Prüfungen wurde die
Einrichtung an einen anderen Träger von Leistungen verkauft, konnte aber
dennoch weiterbetrieben werden.
Der Beitrag kann in der Mediathek der ARD derzeit noch
aufgerufen werden:
(letzter Aufruf am 19.10.2017)
Leider bleiben viele Hintergründe ungeklärt, von daher
ist dieser Beitrag nicht wirklich hilfreich.
Was aber die im Beitrag ebenfalls angesprochene „Vorbildlichkeit“
des nördlichsten Bundeslands anbelangt, hatte ich schon mal am 23.4.2017
darüber geschrieben.
CGS
Quellen:
Warum die Landesrechnungshöfe Ausgaben nicht
kontrollieren dürfen
Ausstrahlung vom 17.10.2017, Dauer 7 Minuten
Herausgeber: SWR – Report Mainz
Beschreibung lt. Webseite:
Der Staat zahlt Wohlfahrtsverbänden jährlich Milliarden
für die Betreuung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Ob die
Gelder auch bestmöglich eingesetzt werden, prüft er allerdings nicht. So sind
Missbrauch Tür und Tor geöffnet.
Eigener Beitrag vom 23.4.2017
„Das neue Prüfungsrecht für den Landesrechnungshof in
Schleswig-Holstein in Sachen Eingliederungshilfe“ – Labels: Prüfungsvereinbarungen,
§ 75 Abs. 3 SGB XII
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Beitrag vom 17.10.2017 im ARD-Report Mainz - Warum die
Landesrechnungshöfe Ausgaben nicht kontrollieren dürfen –
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