Donnerstag, 19. Oktober 2017

Beitrag vom 17.10.2017 im ARD-Report Mainz - Warum die Landesrechnungshöfe Ausgaben nicht kontrollieren dürfen

Vor kurzem erschien in der ARD in der Sendung „Report Mainz“ ein Beitrag mit der Überschrift:

BlackBox Wohlfahrt:
Warum die Landesrechnungshöfe Ausgaben nicht kontrollieren dürfen.

Wieder einmal ging es um scheinbaren Missbrauch und Verschwendung von Steuermitteln. Man nahm Bezug auf einen Leistungserbringer der Eingliederungshilfe für Menschen mit (seelischer) Behinderung. Anscheinend stellte erst der Landesrechnungshof (Bundesland?) fest, dass die vereinbarten Leistungen nicht eingehalten wurden. Nach Abschluss der Prüfungen wurde die Einrichtung an einen anderen Träger von Leistungen verkauft, konnte aber dennoch weiterbetrieben werden.


Der Beitrag kann in der Mediathek der ARD derzeit noch aufgerufen werden:

(letzter Aufruf am 19.10.2017)

Leider bleiben viele Hintergründe ungeklärt, von daher ist dieser Beitrag nicht wirklich hilfreich.

Was aber die im Beitrag ebenfalls angesprochene „Vorbildlichkeit“ des nördlichsten Bundeslands anbelangt, hatte ich schon mal am 23.4.2017 darüber geschrieben.

CGS




Quellen:

Warum die Landesrechnungshöfe Ausgaben nicht kontrollieren dürfen
Ausstrahlung vom 17.10.2017, Dauer 7 Minuten
Herausgeber: SWR – Report Mainz

Beschreibung lt. Webseite:

Der Staat zahlt Wohlfahrtsverbänden jährlich Milliarden für die Betreuung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Ob die Gelder auch bestmöglich eingesetzt werden, prüft er allerdings nicht. So sind Missbrauch Tür und Tor geöffnet.



Eigener Beitrag vom 23.4.2017
„Das neue Prüfungsrecht für den Landesrechnungshof in Schleswig-Holstein in Sachen Eingliederungshilfe“ – Labels: Prüfungsvereinbarungen, § 75 Abs. 3 SGB XII





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