Leistungsverantwortung bei Pflege |
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) arbeitete an seiner
Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie (HKP) weiter hinsichtlich der Erbringung
von Behandlungspflege in vollstationären Einrichtungen. Dieses Thema ist ein
besonderes Thema für Träger von Stationären Wohneinrichtungen, in denen
Menschen mit Behinderung wohnen, leben und versorgt werden (nunmehr auch als
besondere Wohnformen bekannt).
Wenn Bewohner dieser Einrichtungen mal krank sind, müssen sie
ja nicht nur für die Zeit des Daheimbleibens betreut werden, es muss unter
Umständen auch eine pflegerische Leistung erbracht werden. Und das verlangt
ggf. eine besondere personelle Ausstattung bei den Leistungserbringern.