Es überrascht, dass
zum jetzigen Zeitpunkt noch immer viele Vertragsmuster zum Wohnen in den neuen
„besonderen Wohnformen“ im Umlauf sind. Kann es sein, dass einige
Leistungserbringer noch nichts unternommen haben?
In Hamburg
jedenfalls gab es kürzlich ein Schreiben an Leistungserbringer, dass sie in
einer Liste alle bei ihnen lebenden Personen erfassen sollen, die einen WBVG-Vertrag
abschließen werden, es aber bislang noch nicht getan haben. Mitgeteilt werden
neben Namen und Geburtsdatum der Bewohner die zu vereinbaren Gesamtkosten der
Unterkunft. Diese Angaben sollen dazu dienen, dass eine „zeitgerechte Verfügung
und Auszahlung der Leistungen zum 1.1.2020 sichergestellt ist“, so die Aufforderung
der Hamburger Sozialbehörde. Damit auch klar ist, welche Verträge bereits als
abgeschlossen (oder vorliegend) anzusehen sind, ist dies kenntlich zu machen.
Zusätzlich soll vermerkt werden, ob eine Direktzahlung der Unterkunftskosten
und / oder der Versorgungsmittel von der Sozialbehörde an den
Leistungserbringer erfolgen soll.
Als Termin für die
Rückmeldung ist zwar der 15.11.2019 angesetzt worden, es wurde aber erwartet,
dass die Verträge bis Ende September 2019 an das Fachamt Eingliederungshilfe
gelangen. Im Anschreiben heißt es: „Solange keine unterzeichneten Verträge
vorliegen, werden die Leistungen lediglich im Rahmen der Übergangslösung
´Listenverfahren` vorläufig bewilligt.“
Das Listenverfahren
soll also nur die Personen betreffen, die bis Ende Oktober noch gar keine Miet-
oder WBVG-Verträge abgeschlossen haben.
Im Folgenden aber
nun eine Beschreibung dieser WBVG-Verträge, wie sie im wahrscheinlichsten Fall
zur Unterschrift anstehen.