Freitag, 7. Juli 2017

Kleiner Tipp - Leistungsbescheid OK, aber Gutachten ist fehlerhaft

Der Leistungsbescheid ist zwar in Ordnung, aber was im Gutachten steht, ist fehlerhaft. Was tun?

Sehr geehrte Damen und Herren der Behörde, Krankenkasse, Pflegekasse,

mit Ihrem Leistungsbescheid stimme ich zwar grundsätzlich überein, doch das erstellte Gutachten weist einige Fehler auf. Bitte korrigieren Sie das Gutachten, weil es auch anderen Leistungsträgern / Behörden / Fachdiensten vorgelegt werden muss, die dann womöglich von fehlerhaften Voraussetzungen ausgehen.

Folgende Punkte sind zu berichtigen:

1.

2.

3.

Sie erhalten von mir in der Anlage Gutachten / ärztliche Berichte / Befunde zur Akte, die anscheinend bei der Gutachten-Erstellung nicht vorgelegen haben.

Bitte bestätigen Sie den Erhalt dieses Schreibens mit den Anlagen.

Vielen Dank.

CGS





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