Der Anspruch auf ein Persönliches Budget ist anscheinend
nicht „einfach mal so“ durchzusetzen. Im ersten Teil ging es um einige
gerichtliche Verfahren, die ziemlich gut endeten für die Eltern von
leistungsberechtigten Kindern. Der Weg dahin war für diese Menschen allerdings
recht steinig. Der letzte von den beiden vorgestellten Fällen, der zwar mit
einem gerichtlichen Erfolg endete, beendete nicht die Auseinandersetzung,
sondern war vielmehr ein erster Akt in einem Drama.
Das Drama deutete sich schon im Verfahren selbst an,
entspann sich allerdings in den Folge-Monaten und führte zu einer Reihe von
weiteren Verfahren. Dass sich wehren der Sorgeberechtigten, führte an der
Stelle zu nichts. Hätte man nun klein beigeben müssen? Was nämlich folgte, kann
man gut als einen „Flächenbrand“ bezeichnen, der viel Zeit und Ressourcen verschlang,
jedoch zu nichts weiter führte. Die Sorgeberechtigten, die den eigenen Rechtsanspruch
und des leistungsberechtigten Kindes durchzusetzen versuchten, das Jugendamt,
was seine eigenen Vorstellungen platziert sehen wollte, und die Justiz, die
darüber verhandeln musste.
„Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt.“ – das ist auch mein
Motto, was zugegebenermaßen häufig genug ein steiniger Weg in so manche
Sackgasse gewesen ist.