Freitag, 5. Dezember 2025

Vergütungsvereinbarungen Eingliederungshilfe in Hamburg für 2026

Die Anpassung von Vergütungen ist kein einfacher Rechenvorgang. Gedacht war das Hamburger Kalkulationsmodell als perfekter Brückenschlag zwischen der Vergütung von tariflich verursachten Personalkosten (§ 124 SGB IX) und grober Pauschalierung. Mit den Tarifklassen wurde zwar differenziert zwischen verschiedenen Tarifen, die in der Szene der Leistungserbringer angewendet werden, und mit einem Herbstgutachten brauchte es keine kleinliche Argumentation über die Steigerung der Sachkosten. Doch nicht immer kommt man mit Prozentwerten weiter, da nicht alle Kostenbestandteile sich so verhalten, wie es die Tarifparteien ausgehandelt haben. Und dann sind nicht alle Steigerungen auf alle Leistungsarten gleichermaßen anwendbar. 

Nun kommt auch noch eine Änderung im Rechenweg zu den Vergütungssätzen hinzu, die vermutlich nicht zwischen den Beteiligten vereinbart worden war. 

Freitag, 28. November 2025

Vergütungsverhandlungen in Hamburg

Vergütungsverhandlungen sind komplexe Prozesse, die sich nicht auf einfache Zahlen reduzieren lassen. Sie beginnen als Anbahnungsprozess, in dem Daten, Argumente und rechtliche Rahmenbedingungen zusammengetragen werden. Während Miet- und Sachkosten oft auf bestehenden Abstimmungen oder Prognosen wie dem Herbstgutachten beruhen, erfordern Personalkosten detaillierte Kalkulationen. Hierfür nutzen die Parteien ein Kalkulationsblatt, das zahlreiche Faktoren berücksichtigt, aber auch umfangreiche Vorbereitungen und zusätzliche Berechnungen notwendig macht.

Besondere Herausforderungen entstehen durch tarifliche Erhöhungen, unterjährige Anpassungen und neue Faktoren wie Regenerationstage. Diese führen zu komplexen Berechnungen, Korrekturen und teilweise fehleranfälligen Übertragungen. Hinzu kommen rechtliche Vorgaben aus dem SGB IX, die eine nachvollziehbare und angemessene Vergütung verlangen, ohne dass Forderungen automatisch übernommen werden. Der Weg zu einer Einigung bleibt daher anspruchsvoll und erfordert klare Verfahren, präzise Formeln und sorgfältige Abstimmungen.

Vergütungsverhandlungen brauchen klare Regeln und nachvollziehbare Berechnungen.

Donnerstag, 13. November 2025

Informationspflichten bei Änderungen im Unternehmen

Unternehmen unterliegen bei Änderungen wie Namenswechsel, Rechtsformänderungen oder Sitzverlegungen bestimmten Informationspflichten. Diese Pflichten ergeben sich aus Handels-, Vereins- und Vertragsrecht und dienen der Transparenz gegenüber Geschäftspartnern. Der folgende Beitrag erläutert die rechtlichen Grundlagen und zeigt, welche Änderungen zwingend mitzuteilen sind.


Samstag, 14. Juni 2025

Offene Immobilienfonds im Wandel? Eine Analyse der aktuellen Entwicklungen

Besuche von der Beraterbank gehören wohl zum Alltäglichen, wenn sich Liquidität anhäuft und nicht verbraucht wird (mit anderen Worten: es wird lästig). In den Angeboten, die da unterbreitet werden, mischen die Berater auch gerne ein Insiderwissen über Offene Immobilienfonds. Und tatsächlich stehen derzeit diese Anlagemöglichkeiten wieder im Zentrum der öffentlichen Diskussion.

Eine aktuelle Analyse der renommierten Ratingagentur Scope sorgt für Aufsehen in der Finanzwelt, weil von einer Herabstufung gesprochen wird. Die Gründe dafür sind vielschichtig, doch im Fokus stehen insbesondere die gesunkenen Renditen, die so gar nicht ins Bild der “sicheren Anlagen” passen. Es gibt jedenfalls verschiedene Sichtweisen, so dass sich erstens die Frage stellt, ob bei einer Investition in Offene Immobilienfonds die potentiellen Chancen überwiegen, und zweitens ein Blick auf Banken und professionelle Vermögensverwalter ein wenig mehr Orientierung bietet.

 

Donnerstag, 5. Juni 2025

Der Notvorstand: Eine komplexe Angelegenheit mit hohen Hürden

Die Bestellung eines Notvorstands bei einem Verein ist ein Thema, das mit vielen Unsicherheiten verbunden ist. Wann ist ein Notvorstand notwendig? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Welche Rolle spielt dabei die Satzung des Vereins? Die Beantragung eines Notvorstands ist keineswegs eine Formsache und die Gerichte prüfen solche Anliegen sehr genau. Zwei aktuelle Fälle des OLG Düsseldorf und des OLG Karlsruhe zeigen eindrücklich, welche Kriterien für die Bestellung eines Notvorstands entscheidend sind und wie wichtig eine präzise Antragstellung sowie die Vereinssatzung sind.

(Auch wenn es keinen konkreten Bezug gibt, aber man "hört" und "liest" auf einmal viel über irgendwelche Probleme in der Vereinsarbeit.)


Montag, 2. Juni 2025

Einen Verein mit dem Status Gemeinnützigkeit gründen - ein Erlebnisbericht (Teil 5)

Die rechtliche Handlungsfähigkeit eines Vereins hängt maßgeblich von der Ausgestaltung seiner Satzung und der Zusammensetzung des Vorstands ab. § 26 BGB regelt die Vertretung des Vereins durch den Vorstand und betont die Bedeutung der Satzung. Kommt es zu Rücktritten, ist entscheidend, ob die verbleibenden Mitglieder des Vorstandes weiterhin beschlussfähig sind. In vielen Fällen kann eine kommissarische Übernahme von Aufgaben die Funktionsfähigkeit des Vereins bis zur Neuwahl sichern – allerdings ohne eine ordentliche Vertretungsbefugnis. Reicht dies nicht aus, kann auf Antrag das Amtsgericht einen Notvorstand gemäß § 29 BGB bestellen.

Wenn sich jedoch keine neuen Vorstandsmitglieder finden, stehen dem Verein andere Optionen offen: eine Geschäftsbesorgung durch Dritte, eine Verschmelzung mit einem anderen Verein oder – als letzter Schritt – die Vereinsauflösung. Letztere zieht umfangreiche rechtliche und steuerliche Pflichten nach sich, darunter die Einhaltung des Sperrjahres, die Erstellung einer Schlussbilanz und die satzungsgemäße Verwendung des verbleibenden Vermögens. In jedem Fall sind eine sorgfältige Prüfung der Satzung und eine enge Abstimmung mit dem Finanzamt wie auch dem Vereinsregister unerlässlich, um Risiken zu vermeiden.


Mittwoch, 16. April 2025

Das Persönliche Budget und die Tücken der Umsatzsteuer

Vor einiger Zeit gab es ein Urteil vom Finanzgericht in Düsseldorf über die Steuerbarkeit von vermeintlich steuerfreien Umsätzen aus dem § 4 UStG. Ein Unternehmer hatte Budgetassistenz ohne Umsatzsteuer abgerechnet an Menschen mit Behinderung, die ihren Leistungsbedarf mithilfe eines Persönlichen Budgets abgedeckt hatten. Aufgrund des Urteils drohte eine Nachberechnung, die bei den Budgetnehmern zur Unsicherheit über mögliche Umsatzsteuer-Nachforderungen führte.

Es können an diesem Beispiel mehrere Lehren gezogen werden. Unter anderem sind Beratungs- und Betreuungsleistungen, auch wenn sie sich an einen besonderen Personenkreis richten, nicht unbedingt umsatzsteuerfreie Leistungen. Und die Vereinbarung eines Persönlichen Budgets muss nicht immer kostendeckend ausfallen. Dieses Instrument für mehr Eigenverantwortung und selbstbestimmte Lebensführung bürdet den Menschen auch das Risiko von Fehlbeträgen auf. Kann man vielleicht mit einer “Sicherheitsmarge” arbeiten?


Freitag, 11. April 2025

Benötigte QPA-Leistungen durch günstigere EA-Leistungen ersetzen?

Eine gerade stattfindende Diskussion zwischen den Verbänden der Leistungserbringer und der Hamburger Sozialbehörde könnte eine unerwartete Wendung nehmen. Es scheint, dass die Umstellung von stundenbasierten QPA-Leistungen auf die kostengünstigeren EA-Leistungen nur in wenigen Fällen erfolgt ist. QPA steht für Qualifizierte (fach-) pädagogische Assistenz, und mit EA ist eine Einfache Assistenz gemeint.

Doch worum geht es und, ganz besonders, warum ist die Unterscheidung zwischen Anleitung und Übung sowie kompensatorischer Unterstützung so wichtig?

Vielleicht sollten sich die Beteiligten mit dem Gesamtplan auseinandersetzen und den tatsächlichen Bedarf des Menschen herausarbeiten?

 

Mittwoch, 2. April 2025

Leitlinien und Leitfäden nach dem neuen LRV-SH

Mit Vereinbarung des neuen Landesrahmenvertrags in Schleswig-Holstein über die Leistungen in der Eingliederungshilfe ist zwar nicht unbedingt eine neue Zeit angebrochen, aber für einige Leistungserbringer bedeutet es jetzt, neue Individualvereinbarungen abzuschließen wenn es um die Vergütungen geht. Doch nicht alles ist klar geregelt und formuliert im Landesrahmenvertrag. Einige Punkte werden als ungewiss betrachtet, so dass man sich eine allgemeine Orientierungsempfehlung für die anstehenden Verhandlungen wünscht.

Die Koordinierungsstelle soziale Hilfe (KOSOZ) hat für sich eine Ermessensleitlinie erstellt, mit der die Verhandlungspartner konfrontiert werden und nicht wissen, wie man dem am besten begegnen soll. Es bestehen zwar Leitfäden für die Mitglieder der Verbände der Leistungserbringer, was allerdings ist zu tun, sollten sich beide Parteien nicht verständigen können.

 

Freitag, 28. März 2025

Einen Verein mit dem Status Gemeinnützigkeit gründen - ein Erlebnisbericht (Teil 4)

Die Eintragung im Vereinsregister brauchte ebenfalls sehr lange, was allerdings auch sein Gutes haben konnte, da man im letzten Moment die eingereichten Unterlagen durch eine Lesefassung tauschen konnte.

Doch weil es mit der Eintragung gleich an die Arbeit ging, sollte man sich auch damit befassen, wie über die Betätigungen eine Rechenschaft abgelegt werden muss. Zwar sind die handelsrechtlichen Vorschriften teils sehr weitreichend, aber als ein (nicht-wirtschaftlicher) Verein unterliegt man trotzdem vielen Wirtschafts- und Steuer-Vorschriften. Das interessante daran ist an der Stelle, dass es sich um einen nicht-wirtschaftlichen Verein handelt, weil ein Ideal als Hauptzweck eingetragen ist, obwohl eine wirtschaftliche Betätigung erfolgt.