Diese Sache ist ein
wenig sehr bürokratisch. Aber: Sie „lohnt“ sich!
In Schleswig-Holstein
gibt es eine Regelung zur „Mehrfachbetreuung“ von behinderten Menschen, die in
einer Wohneinrichtung leben (stationäre Einrichtung, klassische
Behindertenhilfe). Es geht jetzt aber nicht um zusätzliches Personal, sondern
um mögliche „doppelte“ Kosten, die mit der Verpflegung dieser Menschen
entstehen können. Das klingt nach einem ordentlichen Maß an Bürokratie und
Verwaltungsarbeit – und man darf sich schon fragen, ob sich das Ganze überhaupt
lohnt.
Zuerst einmal ist es wichtig,
dass man den Sinn des Ganzen hinterfragt. Warum gibt es überhaupt sowas wie
eine Mehrfachbetreuung an einem anderen Ort? Und um wie viel Geld geht es?