[Zu guter Letzt dann noch
eine Notiz zu den Vergütungsverhandlungen bWF in Hamburg]
Freitag, 15. November 2024
BGW – Gefahrtarife ändern sich zum 1.1.2025
Montag, 14. Oktober 2024
Fürsorgepflicht des Arbeitgebers in einer besonderen Situation
Gibt es in Deutschland eine ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber, einen Sozialpsychiatrischen Dienst zu benachrichtigen, wenn ein Arbeitnehmer von Suizid spricht?
Diese Frage tauchte plötzlich auf und verschwand wieder von der „Bildfläche“. Glücklicherweise war nichts passiert, aber zu denken gab es in dieser Sache genug. Also: Was hat ein Arbeitgeber zu tun? Und worauf gründet sich ein Sozialpsychiatrische Dienst überhaupt?
Sonntag, 6. Oktober 2024
Einen Verein mit dem Status Gemeinnützigkeit gründen - ein Erlebnisbericht (Teil 2)
Ein zentraler Punkt
ist die Satzung, die oft nach dem Muster des Bundesjustizministeriums erstellt
und an die Anforderungen der Gemeinnützigkeit angepasst werden muss. Dies
beinhaltet eine enge Abstimmung mit dem Finanzamt, insbesondere bei der
Formulierung des Vereinszwecks und der Regelungen zur Vermögensverwendung. Nach
Anerkennung der Gemeinnützigkeit kann der Verein von öffentlichen Förderungen
profitieren. Der Text beleuchtet ein paar einzelne Schritte und Herausforderungen dieses
Prozesses.
Sonntag, 29. September 2024
Einen Verein mit dem Status Gemeinnützigkeit gründen - ein Erlebnisbericht (Teil 1)
Die Idee, einen gemeinnützigen Verein zu gründen, um Jugendlichen in der Region zu helfen, nahm schnell Gestalt an. Mit einem klaren Plan und praktischen Erfahrungen ausgestattet, waren die Initiatoren bereit, sofort loszulegen. Doch bevor der Verein offiziell tätig werden konnte, mussten einige formale Schritte unternommen werden. Dieser Bericht beschreibt den Weg von der Idee über die konstituierende Sitzung bis hin zur Eintragung ins Vereinsregister. Dabei werden die Vorteile einer solchen Eintragung sowie die rechtlichen Anforderungen und Herausforderungen beleuchtet, die es zu meistern galt.
Freitag, 16. August 2024
Die Anschlussfähigkeit von Leistungen im Sozialrecht
In einer kleinen Runde
von Leistungserbringern ging es erneut um das Wiederaufstehen der
Rechtsverordnung nach § 131 Abs. 4 SGB IX für das Bundesland Schleswig-Holstein
(kurz LandVO). Man sieht in der Kündigungsklausel im Entwurf des
Landesrahmenvertrags eine Gefährdung der Anschlussfähigkeit von Leistungen zur
Sozialen Teilhabe. Was es mit der Anschlussfähigkeit wirklich auf sich hat,
wollte ich etwas näher betrachten. Dass so etwas als Argument taugt, ist meines
Erachtens eher zweifelhaft – dazu reicht schon die Debatte aus dem letzten
Beitrag (siehe Quellenangabe unten).
Trotzdem kann man sich mit der Frage einmal befassen und einen Blick herum werfen. Diese Idee des Anschlusses taucht nämlich an manchen Stellen im SGB IX auf. Ganz besonders interessant ist da eine Verwendung in Bezug auf die Leistungen im Arbeitsbereich, zumal dort die Idee der Durchlässigkeit auftritt. Über so manche Störungen (des Anschlusses) gibt es ebenfalls was zu berichten / zu wiederholen. Und wenn man sich dann wieder auf den Landesrahmenvertrag besinnt, findet sich ein Weg zurück zum Argument von oben, allerdings klingt es besser.
Donnerstag, 4. Juli 2024
Finanzanlagen – Was tun mit der Anlage
Der Offene
Immobilienfonds, der da ein wenig unter die Räder gekommen war (Tagesverlust 17
Prozent), kann schon einiges an Kopfzerbrechen abverlangen. Gerade diejenigen,
die erst in den letzten Monaten einen vielleicht sogar beträchtlichen
Geldbetrag investiert haben, werden sich “getäuscht” fühlen. Was also tun in
der jetzigen Situation?
Keine Panik – so
steht es zumindest auf dem Umschlag vom Anhalter durch die Galaxis. Und genau
so, nämlich panisch, sollte man in einer derartigen Situation nicht handeln.
Was soll man
ohnehin machen, wenn das vermutlich Schlimmste bereits geschehen ist?
Stillhalten oder Verkaufen, oder gibt es eine weitere Alternative?
Montag, 1. Juli 2024
Finanzanlagen - Probleme eines Offenen Immobilienfonds
Am 26.6.2024 kam
die Schlagzeile: „Höchster Tagesverlust seit 2008 – das bedeutet der
Immobilienfonds-Absturz“ (Quelle: Welt, Geschichte von Richard Haimann). Grund
für den Absturz waren Bewertungskorrekturen im Immobilien-Bestand des offenen
Immobilienfonds „Uni:Immo ZBI Wohnen“ (WKN A2DMVS). Für die Anleger ein ganz
schönes Desaster. Im Artikel heißt es, dass man einen Tagesverlust von „17
Prozent“ erleben musste.
Kurz darauf
erschien eine Anlegerinformation zur Sonderbewertung des ZBI-Fondsmanagements.
Man bestätigte, dass der gesamte Immobilienbestand zum 23.6.2024 neu bewertet
wurde und im Ergebnis dies zu einer Minderung des Anteilspreises (Rücknahmepreises)
um 8,48 Euro auf 42,26 Euro pro Schein bedeutete. Die Veröffentlichung geschah
am 25.6.2024.
Warum ist das überhaupt
von Bedeutung an dieser Stelle? – Manchmal muss auch ein soziales Unternehmen
Teile seiner Vermögensverwaltung in Wertpapiere anlegen. Verstehen Sie was davon?
Sonntag, 16. Juni 2024
Die (mögliche) Kündigungsklausel im kommenden LRV-SH
Dass es mit der
neuartigen Kündigungsklausel im Entwurf zum Landesrahmenvertrag für
Schleswig-Holstein (auch Rahmenvertrag oder abgekürzt LRV) eine Diskussion entstand
hinsichtlich einer möglichen Rückkehr der (ach so „verhassten) Landesverordnung
über Inhalte des Rahmenvertrags nach § 131 SGB IX zu Leistungen der
Eingliederungshilfe (auch Rechtsverordnung oder abgekürzt LandVO), kam recht überraschend.
Die Lenkungsgruppe,
die am Entwurfstext arbeitet, hatte die bisherige Regelung jedenfalls textlich
angereichert und die Bestandsschutzgarantie für einen gekündigten LRV
herausgenommen. Stattdessen wurde zum einen die Möglichkeit der Teilkündigung
von Vertragsbestandteilen weiter ausgeführt, zum anderen sollte die kündigende
Partei den Kündigungsgrund erklären. Erst wenn dann die weiteren Verhandlungen über
eine vertragliche Anpassung gescheitert wären, würde der LRV außer Kraft
gesetzt sein. Und das wiederum könnte Grund für eine Rechtsverordnung werden,
mit der die Landesregierung die Inhalte ersetzend regelt.
Mittwoch, 12. Juni 2024
Könnte die Landesverordnung wieder auferstehen?
Man verhandelt
wieder in Schleswig-Holstein über einen neuen Landesrahmenvertrag zu Leistungen
der Eingliederungshilfe. Anfang des Jahres 2024 hatte man schon einige
Fortschritte erreicht, bis es vermutlich aufgrund von Urlaub und Feiertagen zu
einem Stillstand kam.
Ein
Stillhalteabkommen wurde allerdings vereinbart, damit es ungestört weitergehen
konnte. Doch was die Sache ein wenig auf den Tisch bringt, sind Äußerungen von
Verhandlern der Leistungsträger, insbesondere die Stadt Kiel und die
Koordinierungsstelle soziale Hilfen (KOSOZ). Behauptet wird, dass es in einigen
entscheidenden Punkten bereits Einigkeit gibt und man von dieser
Schlechterstellung für die Leistungserbringer nicht abrücken kann.
Interessanterweise
gab es vor einigen Jahren eine Feststellung des Landesrechnungshofs von
Schleswig-Holstein zu den neuen Steuerungsmöglichkeiten, die aber nicht die „prognostizierte
Effizienzrendite” erzielt haben. Geht es also doch nur um das Einsparen von
Geldern? Wird die Landesverordnung wieder aufleben?
Donnerstag, 6. Juni 2024
Wie geht man mit Alkohol in einer Einrichtung der Behindertenhilfe um?
Diese eine Frage
entpuppte sich neulich als ziemlich schwierig, weil man das Reichen von Bier
und Wein zu einem Essen, einem Fest oder einfach nur beim gemütlichen
Beisammensein als Normalität empfindet. Das ist Kultur in diesem unserem Land,
der man sich stellen muss und als Erwachsener auch darf. Für einen
Leistungserbringer, dem es um Assistenz und Sozialen Teilhabe des behinderten
Menschen geht, wäre sowas also kein Thema, weil es ja schließlich um die Förderung
von Selbstbestimmung und Eigenverantwortung geht. Und das schließt den Umgang
mit alkoholischen Getränken schlichtweg ein.
Würden die
leistungsberechtigten Menschen ganz eindeutig ein Alkoholproblem haben, würde
man diese Dinge selbstredend konfrontieren und entsprechende Unterstützung
anbieten. Aber so lange das doch nicht der Fall ist, kann man ja in der (täglichen)
Versorgung der Klientinnen und Klienten (besonderer Wohnformen) durchaus mal
ein Bierchen reichen. Ein Radler zu trinken, ist ja auch für die eigenen Leute
völlig normal – oder?
Wieso dann so ein
Aufhebens machen? Wo fängt man an?



