Zum 1.1.2020 wird es einen bedeutenden Systemumbruch geben – da sind sich alle einig.
Und doch sind nach
wie vor einige Leistungserbringer, rechtliche Betreuer, Angehörige und andere
Beteiligte spät dran mit den neuen Wohnverträgen.
Es fehlen noch Angaben
Noch vor zwei Monaten waren
überraschend viele Vertragsmuster über das neue Wohnen im Umlauf und in der
Diskussion. In einer Arbeitsgruppe bei einem Verband der Leistungserbringer
stellte sich dann (sozusagen bestätigend) heraus, dass zu dem Zeitpunkt nur ein
Fünftel der anwesenden Träger von Wohneinrichtungen ihre Verträge geschrieben
und verschickt hatten. Ein großes Hindernis sah man wohl in der Umsatzsteuer
und der Preisgestaltung; gerade für Nicht-Kaufleute ein unangenehmes Thema.
Gleichzeitig erkannten einige Beteiligte,
unter anderem auch die Hamburger Sozialbehörde, dass für eine weitere Bearbeitung
in den Fachämtern / Fachdiensten die Zeit fehlt. In Hamburg wurde von daher
entschieden, ein Listenverfahren zu nutzen mit Termin 15.11.2019 über noch
offene Verträge mit den Klienten. Knapp zwei Wochen später zeigte sich in einer
behördeninternen Auswertung, dass noch viele Rückmeldungen fehlten: also weder
WBVG-Verträge noch eine Rückgabe der Listen mit den Namen und Kontendaten der
Bewohner.
Es ist wirklich dringend!
In vier Wochen ist Weihnachten,
in fünf Wochen beginnt das neue Jahr. Alle Leistungserbringer mit Klienten, die
von der Hamburger Sozialbehörde ihre Leistungen bekommen wollen (!), müssen
sich jetzt mit den Angaben zu den WBVG-Verträgen an das Fachamt
Eingliederungshilfe beim Bezirksamt Wandsbek wenden:
Neue Leistungsbescheide
Woanders ist man schon weiter
und arbeitet jetzt bereits mit neuen Leistungsbescheiden.
Bei einigen Fachdiensten
spricht man von einer Kostenbürgschaft, an anderer Stelle von einer Beihilfe. Beim
befürwortetet Zeitraum hat sich zwar nicht geändert, doch es wird neuerdings
öfter die Leistung für nur einen Monat und dann bis auf weiteres bewilligt.
Leistungserbringer sollen in
einigen Fällen „unverzüglich“ jegliche Veränderung in den persönlichen und
wirtschaftlichen Verhältnisses des Leistungsbeziehers (Klienten) dem Fachdienst
anzeigen. Und dann findet sich in anderen Leistungsbescheiden kein einziger
Hinweis darauf. Die einen wollen nach wie vor Kontrolle ausüben und fürchten
einen Leistungsmissbrauch, die anderen sehen ein, dass man mit der Einsparung
von Verwaltungskosten viel mehr Geld gewinnt, als wenn man alles und nichts
verfolgen will.
In einem Fall hat eine Kommune
darum gebeten, dass man die Leistungsberechtigten dabei unterstützen soll, wenn
es mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz einen Anspruch auf „volle“
Grundsicherungsleistungen gibt für den Monat Januar. Es sei damit zu rechnen,
dass die Einnahmen der Bewohner erst zum Monatsende zufließen und dann zur
Verfügung stehen für den Lebensunterhalt. Damit es aber nicht zu einer
Finanzierungs- oder Rentenlücke kommt, sollten schon jetzt Anträge gestellt
werden bei den Grundsicherungsämtern. Diese Leistungen sollen zudem nicht
rückzahlbar sein, sondern sie sind als eine Hilfe für eine drohende Notlage
anzusehen.
CGS
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Dringende Terminsache: WBVG-Verträge müssen jetzt an die
Fachdienste