Donnerstag, 28. November 2019

Dringende Terminsache: WBVG-Verträge müssen jetzt an die Fachdienste


Zum 1.1.2020 wird es einen bedeutenden Systemumbruch geben – da sind sich alle einig.

Und doch sind nach wie vor einige Leistungserbringer, rechtliche Betreuer, Angehörige und andere Beteiligte spät dran mit den neuen Wohnverträgen.


Es fehlen noch Angaben

Noch vor zwei Monaten waren überraschend viele Vertragsmuster über das neue Wohnen im Umlauf und in der Diskussion. In einer Arbeitsgruppe bei einem Verband der Leistungserbringer stellte sich dann (sozusagen bestätigend) heraus, dass zu dem Zeitpunkt nur ein Fünftel der anwesenden Träger von Wohneinrichtungen ihre Verträge geschrieben und verschickt hatten. Ein großes Hindernis sah man wohl in der Umsatzsteuer und der Preisgestaltung; gerade für Nicht-Kaufleute ein unangenehmes Thema.

Gleichzeitig erkannten einige Beteiligte, unter anderem auch die Hamburger Sozialbehörde, dass für eine weitere Bearbeitung in den Fachämtern / Fachdiensten die Zeit fehlt. In Hamburg wurde von daher entschieden, ein Listenverfahren zu nutzen mit Termin 15.11.2019 über noch offene Verträge mit den Klienten. Knapp zwei Wochen später zeigte sich in einer behördeninternen Auswertung, dass noch viele Rückmeldungen fehlten: also weder WBVG-Verträge noch eine Rückgabe der Listen mit den Namen und Kontendaten der Bewohner.

Es ist wirklich dringend!

In vier Wochen ist Weihnachten, in fünf Wochen beginnt das neue Jahr. Alle Leistungserbringer mit Klienten, die von der Hamburger Sozialbehörde ihre Leistungen bekommen wollen (!), müssen sich jetzt mit den Angaben zu den WBVG-Verträgen an das Fachamt Eingliederungshilfe beim Bezirksamt Wandsbek wenden:



Neue Leistungsbescheide

Woanders ist man schon weiter und arbeitet jetzt bereits mit neuen Leistungsbescheiden.

Bei einigen Fachdiensten spricht man von einer Kostenbürgschaft, an anderer Stelle von einer Beihilfe. Beim befürwortetet Zeitraum hat sich zwar nicht geändert, doch es wird neuerdings öfter die Leistung für nur einen Monat und dann bis auf weiteres bewilligt.

Leistungserbringer sollen in einigen Fällen „unverzüglich“ jegliche Veränderung in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisses des Leistungsbeziehers (Klienten) dem Fachdienst anzeigen. Und dann findet sich in anderen Leistungsbescheiden kein einziger Hinweis darauf. Die einen wollen nach wie vor Kontrolle ausüben und fürchten einen Leistungsmissbrauch, die anderen sehen ein, dass man mit der Einsparung von Verwaltungskosten viel mehr Geld gewinnt, als wenn man alles und nichts verfolgen will.

In einem Fall hat eine Kommune darum gebeten, dass man die Leistungsberechtigten dabei unterstützen soll, wenn es mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz einen Anspruch auf „volle“ Grundsicherungsleistungen gibt für den Monat Januar. Es sei damit zu rechnen, dass die Einnahmen der Bewohner erst zum Monatsende zufließen und dann zur Verfügung stehen für den Lebensunterhalt. Damit es aber nicht zu einer Finanzierungs- oder Rentenlücke kommt, sollten schon jetzt Anträge gestellt werden bei den Grundsicherungsämtern. Diese Leistungen sollen zudem nicht rückzahlbar sein, sondern sie sind als eine Hilfe für eine drohende Notlage anzusehen.

CGS



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