Sonntag, 14. Januar 2024

Das mit dem Anspruch auf Feststellung der Schwerbehinderung ist ganz schön durchdacht (Teil 1)

Der folgende Fall ist vielleicht doch nicht so selten.

Eine Person mit einem möglichen Anspruch auf Feststellung eines Grads der Behinderung (GdB) verstirbt noch vor der Feststellung. Die Angehörigen, die das Einkommen der verstorbenen Person steuerlich erklären müssen, würden gerne den GdB festgestellt haben, um wenigstens im letzten Jahr die Steuerfreibeträge zu nutzen. Das Versorgungsamt erklärt aber, dass mit dem Tod des Menschen der Anspruch auf eine Feststellung erlischt und mit dem Wegfall des Anspruchs auch die weitere Bearbeitung endet. Zudem haben Dritte kein Antragsrecht.

Auch wenn das recht eindeutig klingt, das mit dem Verfahren und die Gründe, die für so eine Entscheidung sprechen, sind schon recht interessant. Interessant ist aber auch das Weitere – also das, was die Angehörigen nun unternehmen werden. Von daher entwickelt sich mit diesem Fall eine ziemlich ausschweifende Sinnsuche, die in vier Beitragsteile gegliedert wurde. Im ersten Beitrag geht es wie gesagt um das Verfahren und die Feststellung. Im zweiten und dritten Beitrag wird es dagegen sehr viel philosophischer: die Sinnsuche. Im vierten Teil findet die Bodenständigkeit zurück, in dem das Vorgehen mit Muster-Texten beschrieben wird.

Alle Quellen und weitere Notizen befinden sich im vierten Beitrag.

Und dann noch ein wichtiger Hinweis: Das ist alles meine Recherche und mein Verständnis von den Dingen. Vielleicht klingt es gut und logisch, muss es aber nicht sein.

Und ein weiterer Hinweis: Seit dem 1.1.2024 gibt es eine etwas geänderte Fassung des Schwerbehindertenrechts, da das soziale Entschädigungsrecht in das SGB XIV überführt wurde. Mit der sozialen Entschädigung sollen Menschen unterstützt werden, die durch ein schädigendes Ereignis, für das die staatliche Gemeinschaft eine besondere Verantwortung trägt, eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, bei der Bewältigung der dadurch entstandenen Folgen (vgl. § 1 Abs. 1 SGB XIV). Die im Beitrag enthaltenen Paragraphen beziehen sich auf die neuen Regelungen.

 

Donnerstag, 21. Dezember 2023

In eigener Sache - Weihnachtsgrüße und Neujahr-Ausschau

Das Jahr 2023 geht zu Ende. Weihnachten steht auch bei der Eingliederungshilfe vor der Tür. Doch statt einer Rückbesinnung wird es jetzt nur eine kleine Zusammenfassung der aktuellen Themen und dann gleich darauf eine Vorausschau auf kommende Fragestellungen geben.

 

Mittwoch, 20. Dezember 2023

Buchhalter sein für einen gemeinnützigen Verein

Dies ist quasi eine Fortsetzung eines früheren Beitrags zu einem gemeinnützigen Verein. Der Erkenntnisgewinn lautete damals, dass es einerseits die Rechenschaftspflicht des Vorstands gibt, andererseits die Umsetzung mittels eines Berichtswesens gelingen würde.

Das Berichtswesen eines Vereins erfordert eine sorgfältige Buchführung, um den gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen, darunter die Einnahme-Überschuss-Rechnung und Vermögensübersicht. Freiberufliche Buchhalter sollten sich vor Beginn ihrer Tätigkeit anmelden, Zuverlässigkeit zeigen und ihre Unabhängigkeit bewahren. Vereine sollten die gesetzlichen Vorschriften beachten und bei Bedarf fachliche Beratung in Anspruch nehmen, um die Einhaltung dieser Bestimmungen sicherzustellen.

 

Samstag, 16. Dezember 2023

Wohnprojekt. Gemeinnütziger Verein.

Schnell kommt bei solchen Dingen die Idee auf, man könnte als Verein gemeinnützig tätig sein. Was das bedeutet, soll hier mal umrissen werden. Angesprochen wird folgendes:

Die Gründung eines eingetragenen Vereins (e.V.) umfasst die Verabschiedung einer Satzung in einer Gründungsversammlung, die Bestimmung eines Vorstands und die Anmeldung beim Amtsgericht. Der Vorstand ist verpflichtet, nicht nur über Tätigkeiten, sondern auch über Vermögenstransaktionen Rechenschaft abzulegen, einschließlich einer geordneten Einnahme-Überschuss-Rechnung und einer Vermögensübersicht.

Sozial-tätige Vereine unterliegen steuerlichen Erleichterungen, wenn die Geschäftsführung ausschließlich bestimmten, steuerbegünstigten Zwecken dient. Allerdings ist dabei die zeitnahe Verwendung von erhaltenen Mitteln für diese Zwecke erforderlich, es sei denn, die Bruttoeinnahmen liegen bei höchstens 45 Tsd. Euro oder es handelt sich z.B. um Erbschaften.

 

Montag, 11. Dezember 2023

Vergütungen 2024 besondere Wohnformen und mehr in Hamburg

Vorab dies: Es gibt zwei Beschlüsse zur pauschalen Anhebung 2024. Die Beschlüsse sind jedoch im Prinzip gleich, weil sie die Leistungen der Eingliederungshilfe-Leistungserbringer betreffen, aber nach unterschiedlichen Gesetzen ausfallen. Leistungserbringer, die eine Service-Wohnanlage betreiben (HmbWBG), erhalten eine Steigerung aus dem Beschluss der VK SGB XII. Was die EGH-Fachleistungen anbelangt, gilt das Ergebnis aus dem Beschluss der VK SGB IX.

Das Folgende ist eine Zusammenfassung der Beschlüsse, angereichert mit eigenen Gedanken.

 

Mittwoch, 6. Dezember 2023

Wohnprojekt. Rechtsformen.

Im letzten Beitrag zu der Sache mit dem Wohnprojekt „ein Leben nach dem Elternhaus“ benannte ich die verschiedenen Akteure und Rollen sowie die Möglichkeiten zum Zusammenschluss als eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wie auch die des eingetragenen Vereins (e.V.). Was dabei zu kurz kam, war die haftungsrechtliche Sicht auf die Dinge.  

Das Problem wäre ja, dass Sie und die Kerngruppe, die da etwas kaufen oder finanzieren wollen, nicht nur klären müssen, wie das Zug-um-Zug-Geschäft mit dem Verkäufer vonstattengehen soll, sondern wie es da mit der Haftung aussieht. Also auch wenn im letzten Beitrag diese „juristischen Hüllen“ angesprochen wurden, das Folgende sozusagen als Wiederholung und Bestärkung. 

Mittwoch, 29. November 2023

Wohnprojekt. Kerngruppe-Zusammenschluss.

In meinem ersten Beitrag zu der Sache mit dem Wohnprojekt „ein Leben nach dem Elternhaus“ ging es noch um die ersten Schritte beziehungsweise die Gehversuche. Bei einem kleinen Wohnprojekt im schönsten Bundesland der Welt Schleswig-Holstein durfte ich nunmehr Mit-Macher sein und die Kerngruppe bei der Umsetzung aktiv mit-begleiten.

Die Kerngruppe aus engagierten Eltern hatte sich, wie angedeutet, bereits gefunden. Und damit wäre die Findungsphase eigentlich abgeschlossen – aber nur „eigentlich“, weil es trotzdem noch einiges zu klären gab, bevor es in die zweite Phase, der Schaffensphase (d.h. Finanzierung der Anschaffung eines Wohnhauses), gehen konnte. Welche Punkte anzusprechen waren, sind im Folgenden aufgeführt.

In dieser weiter bestehenden Findungsphase sind zu unterscheiden die drei Arten von Akteuren (Eltern, Kinder und Mitbewohner) sowie die drei Arten von Rollen (Eigentümer, Mieter, Zugehörige). Akteure können die unterschiedlichsten Rollen einnehmen, wichtig ist dann jedoch das Auftreten gegenüber Dritten (als interessierte Zugehörige, als entscheidende Gesellschafter). Interessant sind zu diesem Zeitpunkt die Bestimmungen zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und die zu Vereinen. Was allerdings ebenfalls erstellt werden sollte, wäre ein Konzept zu diesem Projekt.

 

Dienstag, 21. November 2023

Eltern organisieren sich zum Wohnprojekt

Wenn aus den Kindern endlich Erwachsene werden, werden sie flügge und ziehen aus. Kinder mit Behinderung möchten das vielleicht auch ganz gerne, aber das Wie stellt sich als eine sehr hohe Hürde dar – nicht nur für die Kinder selbst, die Eltern haben ebenfalls so ihre Bedenken.  

Klar, da gibt es zum einen die Eltern, die einfach nur klammern und nicht loslassen können. Sie sehen in den Kindern noch die kleinen hilflosen Wesen, manche von ihnen haben ja immerhin mit diversen Einschränkungen zu kämpfen, so dass sie stets als „hilflos“ gelten. Und dann wieder sind unter diesen Hilflosen sogar richtig „Wilde“, die es kaum erwarten können, ihr Leben endlich selbstbestimmt anzupacken ohne die nervigen Eltern.

Wie geht man also vor? – Seit geraumer Zeit machen Wohnprojekte die Runde. Eltern und Zugehörige der Herangewachsenen mit Einschränkungen organisieren sich und „ein Leben nach dem Elternhaus“.

Und darum geht es im folgenden Beitrag.

 

Montag, 6. November 2023

Notizen zu einem erneuten Treffen mit einem Finanzexperten

Alle Jahre wieder, könnte ich sagen, kommt es zu einem Treffen mit Finanzexperten. Vielleicht liegt das irgendwie an der Jahreszeit, dass es überall nach Geld „riecht“. Vielleicht ist es auch nur reiner Zufall.

Auch in einem sozialen Unternehmen geht es ums Geld. Die Mittel, die man bisher angespart hat, sollten natürlich wieder zurück in das Gemeinwohl gehen, aber wenn es keine gute Gelegenheiten dafür gibt, wie zum Beispiel ein neues Wohnhaus für den besonderen Personenkreis, dann muss halt abgewartet werden. Abwarten kostet Zeit, und Zeit ist Geld. Wohin damit? – Sparbuch? Tagesgeld, Festgeld?? – Und da braucht man schon jemanden an der Seite, der sich ein wenig besser damit auskennt.

Die Geldanlage in Aktien wird es in den seltensten Fällen geben, die Anlage in Aktienfonds vermutlich dagegen schon viel öfter. Doch bei diesem Treffen ging es vornehmlich um Anleihen. Die werden nämlich sehr interessant und bieten zugleich eine schöne Aussicht auf Gewinne (irgendwann in der Zukunft?). Trotzdem sollten Anleger vorsichtig sein, so die Warnung. Und das klingt schon wieder nach einem Wechselbad der Gefühle. Worum geht es also?


Dienstag, 31. Oktober 2023

Für 2024 müssten wieder Vergütungen vereinbart werden in Hamburg. Wie das so ist mit den Verhandlungen.

Für das Jahr 2024 müssen wieder in Hamburg die Vergütungen vereinbart werden. Welche Gedanken man sich dazu macht, ist im Folgenden für den Leistungsbereich der Eingliederungshilfe (Kapitel 8 SGB IX) mal beschrieben.

Im vergangenen Jahr zeichnete sich mit der Inflation bei einigen Arbeitgebern, die dem TVöD zuzurechnen sind, ein enormer Kostendruck bei den Tarifverhandlungen ab. Dass das dann doch nicht so kam, wie man fürchtete, war zwar eine große Erleichterung, führte nunmehr allerdings zu einem Korrekturbedarf bei eben diesen Leistungserbringern (Basiskorrektur). Bei den Arbeitgebern, die einem anderen Tarifwerk zuzurechnen sind, wie zum Beispiel dem TV-L, wird es jetzt zu hohen Steigerungen kommen, die nicht unerheblich sind.

Angesichts der hohen Steigerungsraten, könnte ein Fehler in den Verhandlungen erhebliche Auswirkungen mit sich bringen. Aber das lässt sich momentan so gar nicht erkennen. Die Parteien streiten nicht – noch nicht zumindest.