Haben
Sie schon Ihren Wunsch nach einem Anstieg bei den Vergütungen dem
Leistungsträger mitgeteilt? Wenn nicht, dann mal los. Hier ein paar
Gedanken-“Schnipsel” vom eigenen Schreibtisch.
Haben
Sie schon Ihren Wunsch nach einem Anstieg bei den Vergütungen dem
Leistungsträger mitgeteilt? Wenn nicht, dann mal los. Hier ein paar
Gedanken-“Schnipsel” vom eigenen Schreibtisch.
Die
Versorgungssicherheit wird mit dem Meldeverfahren so ziemlich gestört, befinden
einige Leistungserbringer. Sie erkennen aber nun auch, dass man sich gegenüber
den zuständigen Stellen dementsprechend hätte positionieren müssen. Nun sind
einige Betretungsverbote ausgesprochen worden, und mit der neuen
Krankheitswelle fehlen die Assistenzkräfte.
Die
Maske stört, wird besprochen, und man sehnt eine Reaktion der Interessenvertretungen
und Verbände herbei. Doch weil es um den Schutz von besonders gefährdeten
Personen geht, wird diese Störung wohl hinzunehmen sein.
Wer
sich im Urlaub absondern muss, kann diese verlorenen Tage wahrscheinlich
zurückgewährt bekommen. Einige Punkte sind aber zu beachten.
Die Nachrichtenlage entwickelt sich gerade, am 27.9.2022 um
21 Uhr 53, doch sehr rasant. Vor kurzem gab es eine Pressemeldung, wonach aus
Sicht Schwedens ein Sabotage-Akt für die drei Leckagen verantwortlich ist. Auch
wenn eine vollständige Klärung zurzeit nicht möglich ist, man arbeite daran und
konnte bisher ganz eindeutig zwei Explosionen bestimmen (Ministerpräsidentin
Magdalena Andersson in Stockholm).
Damit zeigt sich die Verwundbarkeit von derartigen
Fern-Versorgungen. Auch wenn Deutschland kein Gas aus Russland bezieht, selbst
wenn der Krieg in der Ukraine überraschend ein Ende finden würde, russisches
Erdgas wird es nicht mehr in Deutschland geben. Die Versorgung mit dieser
Energie muss nun anders sichergestellt werden. Die Saboteure haben damit die
Streitfrage geklärt – und vielleicht sogar Tür und Tor geöffnet für stärkere
Anstrengungen zur Beendigung des kriegerischen Konflikts.
Die Kosten der Beschaffung werden nach wie vor abhängig sein
von dem bereits jetzt bestehenden Angebot. Billiger wird es damit jedenfalls
nicht. Doch dank dieses Akts sprechen die Ersten schon davon, dass Deutschland
nicht mehr in eine „sehr schwere Rezession“ fällt, sondern eine „Depression“
erleben wird. Vorübergehend wird es diese Stimmung geben. Wahrscheinlich wird
man sich wieder besinnen und die Entwicklung belastbarer Fakten abwarten.
Nichtsdestotrotz bedeutet dieses Ganze, dass die deutsche
Wirtschaft einen erheblichen Stresstest absolvieren muss; ein Cocktail bestehend
aus Pandemie, Ukraine-Krieg, Lieferkettenprobleme, Fachkräftemangel, Inflation
und Zinswende (Notenbanken).
Zuerst waren es einige Geschäftsführer – so fing es wohl an.
In der Tagesschau vom 17.9.2022 hörte man auf einmal den Hauptgeschäftsführer
des Deutschen Städte- und Gemeindebunds ebenfalls über die schwierige Lage in
den Kommunen sprechen. Und es wurde festgestellt: „Ein Ende der Strom- und
Gaspreisexplosion sei nicht abzusehen. Das werde zur schweren Belastung für
Menschen, Kommunen und Wirtschaft. Bei allen Einsparbemühungen gebe es viele
Bereiche, wo das Potenzial dafür gering sei. Landsberg nannte Krankenhäuser,
Pflegeheime, Schulen und Kindergärten.“
Wohnstätten von Menschen mit Behinderungen wurden zwar nicht
mit benannt, aber im Prinzip würden sie dazuzählen, kann man sagen. Von daher
ist in den Kommunen jedenfalls die Einsicht vorhanden, dass man bei den
Verbrauchseinsparungen nicht viel machen kann: man muss aufgrund der
Preisexplosionen einen Ausgleich hinbekommen. Für einen sozialen
Leistungserbringer sollte das nun bedeuten, dass man zu Nachverhandlungen
aufruft.
Vor gut einem Monat sprach man noch von einem „baldigen Ende“. Von den 5.000 gemeldeten Personen waren bereits 4.000 bearbeitet worden. Es mussten bei diesen – nach damaligem Kenntnisstand – lediglich 160 Betretungsverbote und 140 mit Auflagen verbundene Anordnungen ausgesprochen werden, also nur 300, weniger als ein Zehntel der bereits erledigten Verfahren, waren mit Konsequenzen belegt. Dass nach fünf Monaten nach wie vor 20 % der Meldungen unerledigt waren, sah man angesichts der „weniger als 10 %“ als unkritisch an.
Einen
weiteren Monat später stellt sich die Sachlage etwas anders dar – ein wenig
tragikomisch, weil erstens noch immer 1.000 Verfahren nicht abgeschlossen
wurden; zweitens am 1.10.2022 die nächste Meldung zur Nachweispflicht über die Impfung
Nummer 3 unternommen werden müsste; und drittens diese Impfpflicht am
31.12.2022 ausläuft.
+++ Nachtrag vom 19.9.2022 +++
Beschäftigte müssen innerhalb eines Monats einen gültigen Nachweis dem Arbeitgeber vorlegen. Die Gültigkeit des Nachweises verändert sich ab dem 1.10.2022. Wird ein gültiger Nachweis nicht vorgelegt oder besteht ein Zweifel an der Gültigkeit, hat die Leitung der jeweiligen Einrichtung oder des Unternehmens unverzüglich das Gesundheitsamt zu benachrichtigen (vgl. § 20a Abs. 4 IfSG).
Das bedeutet somit, dass ein Arbeitgeber ab dem 1.11.2022 grundsätzlich zur Überwachung der Gültigkeitsanforderungen verpflichtet ist und dementsprechend Informationen bei den Beschäftigten einholen muss. Aufgrund der Bestimmung zur „unverzüglichen“ Meldung, muss dies vorsorglich und fristbeachtend vollzogen werden.
+++
Zuerst waren es einige Geschäftsführer, dann die Verbände.
Schließlich kam eine Antwort der Politik. Und nun geht es wieder zurück über
die Verbände an die Geschäftsführungen – und schließlich zum
leistungsberechtigten Menschen als Verbraucher – ein Ping-Pong-Spiel.
Die Energiekrise hat sich in allen Energiemärkten breit
gemacht: Öl, Gas, Strom und Atomkraft. Alle im Land müssen sparen und
wirtschaften, es wird früher und länger dunkel, kalt und teuer. Die Verbände
fragen, wie sich die Mitglieder auf den Winter vorbereiten. Und sie wollen die
Gasversorgung der Menschen sichergestellt sehen, die bei den sozialen
Dienstleistern leben. Von der Politik hört man, dass die Wärmezufuhr unter
Umständen unterbrochen werden muss; in öffentlichen Gebäuden müssen zudem die
Temperaturen deutlich reduziert werden. Müssten dies die Leistungserbringer
nicht auch tun?
Wie soll man überhaupt mit diesen hohen Kosten umgehen? Wie
kann man die finanzielle Not bewältigt bekommen, als ein gemeinnütziges
Unternehmen?
Zuerst einmal der Reihe nach.
In den letzten Jahren zeigte sich ein Bearbeitungsstau bei der Umsetzung der neuen Bestimmungen aus dem BTHG. Weder die Leistungserbringer noch die Leistungsträger konnten sich in vielerlei Fragen einigen. Und ganz besonders die Frage nach dem Antragswesen für die neuen Vergütungen bekam reichlich Gegenwind. Letztendlich übernahm die Dachorganisation für die öffentlichen Leistungsträger in Schleswig-Holstein diese Aufgabe und erarbeitete eine sehr gut aussehende Excel-Datei.
Natürlich
darf man bei so einer Mammut-Aufgabe keine Fehlerfreiheit erwarten – schon immer
gab es diese „Bugs“, die etwas nicht berechneten. Aber nun mussten einige
Forderungen aus dem BTHG umgesetzt werden, die einen ganz neuen Aufbau
erforderlich machten. Und so ein neuer Aufbau verlangt, dass die Verhandler der
Leistungserbringer einerseits den Umgang besser verstehen und andererseits die
eigene Datengewinnung voranbringen.
Viele
Leistungserbringer in Schleswig-Holstein wenden den Tarifvertrag des
öffentlichen Dienstes an – aber nicht den TV-L, sondern den TVöD. Und bei dem
hat es vor kurzer Zeit eine Tarifeinigung gegeben, obwohl die letzte noch eine
Laufzeit bis zum 31.12.2022 hatte. Diese neue Tarifeinigung führt zu Teuerungen
bei den Arbeitgebern, so dass laufende Vergütungsverhandlungen diese Aspekte
mitbedenken müssen. Wer es nicht tut, wird auf Dauer verlieren!
In Hamburg läuft die Frist ab. Offenbar will man noch vor den Sommerferien damit durch sein.
Und
das Bundesverfassungsgericht weist eine Beschwerde gegen § 20a IfSG ab.
+++ Nachtrag vom 10.8.2022 +++
In den dpa-news / Deutsche Presse-Agentur ging heute die Nachricht heraus, dass in der Hansestadt Hamburg 160 Betretungsverbote wegen einer Impfpflichtverletzung ausgesprochen wurden. In 140 Fällen wurden Auflagen angeordnet und weitere 1000 befinden sich noch in der Bearbeitung. Es hätte wohl 5000 gemeldete Personen gegeben, so dass man schon von einem baldigen Ende sprechen kann.
Viel passiert ist dann doch nicht, oder die jeweiligen Arbeitgeber fanden die "richtigen" Worte. Ein Träger berichtete jedenfalls, die Quote der Impf-Verweigerer läge bei "gerundeten 1 Prozent". Weil das Gesundheitsamt den Träger zum Verfahrensbeteiligten machte, konnte dieser über die derzeitige schwierige Personalsituation und das ansonsten gute Arbeitsverhalten berichten. Mit einem Betretungsverbot wird nicht ernsthaft gerechnet.
Es gibt nichtsdestotrotz auch andere Beispiele.
+++
Die siebte Woche des Wirkens der Impfnachweispflicht geht vorbei.
Das
schleswig-holsteinische Sozialministerium zog eine kleine Zwischenbilanz und
zeigte sich sehr zufrieden mit der bisher erreichten Impfquote. Mit einer
solchen Zufriedenheit wird somit der Weg geebnet für ein Nachlassen bei den
Kontrollen. Dass es viele andere gibt, die ein sofortiges Ende fordern, kann
man wiederum getrost abtun, weil es den strittigen § 20a IfSG sowieso nur bis
zum Jahresende gibt. Die Nachweispflicht besteht nämlich nur für die Dauer der
COVID19-Krise, und die wird vermutlich Ende 2022 zu Ende gehen. Für diejenigen
aber, die sich mit einem „zweifelhaften Impfnachweis“ durchschlagen wollten,
sieht das Ende womöglich anders aus.
Warum
man überhaupt von vulnerablen Personen spricht, klang bislang eher wie eine pauschale
Verurteilung. Dass es womöglich gute Gründe gibt, war in den Schriftsätzen
wenig zu lesen.
Woche 2 des Wirkens der Impfnachweispflicht.
Das
schleswig-holsteinische Sozialministerium veröffentlichte eine neue
Handlungsempfehlung, unter anderem auch für Schulbegleitungen. Betont wurde
darin, dass die Teilhabe-Leistungen zur Bildung gem. § 112 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX
bzw. über § 35a SGB VIII nicht gefährdet werden dürfen. Vorrang hat nun mal die
erfolgreiche Schulbegleitung. Und die wird mit einer ordentlichen Unterweisung
in Bezug auf den Arbeitsschutz gesichert.
Es gibt aber auch Gründe dafür, warum Assistenzkräfte freigestellt werden. Ein Grund beruht auf den Gleichheitsgrundsatz, ein anderer dagegen auf haftungsrechtliche Bedenken.