Montag, 30. Januar 2023

Die Tarifverhandlungen im TVöD haben ihren ersten Tag

Die Termine stehen schon seit einiger Zeit fest. Am 24.1.2023 gab es das erste Treffen und die Parteien kamen – erwartungsgemäß – zu keiner Lösung. Ein Scheitern ist sozusagen schon eingepreist, denn man wird sich noch zweimal treffen und sehr wahrscheinlich Ende März die Lösung präsentieren.

Die Forderungen der Gewerkschaften sind durchaus verständlich. Die Ablehnung der Arbeitgeber allerdings auch. Man muss sich zwar damit auseinandersetzen, aber es geht mir dabei weniger um die Berechtigung oder sinnvolle Begründung des Ganzen, als vielmehr um die weiteren Konsequenzen. So ein Abschluss begünstigt zwar die Arbeitnehmer, er belastet die Arbeitgeber, die sich das Geld irgendwie wiederholen müssen.

Und wenn sie es geschafft haben, wie geht es dann weiter? – ein kleiner Blick in die Zukunft.


Montag, 23. Januar 2023

Grundsteuern

Man hat den Grundsteuerpflichtigen zwar mehr Zeit gegeben (Abgabefrist 31.1.2023), aber die Erklärung muss nach wie vor eingereicht werden. Haben Sie sich den Elster-Online-Zugang endlich besorgt und sich Klarheit darüber verschafft, was Sie da an Grundstück vor sich haben?

Gemeinnützige Körperschaften sind nicht zwingend von der Steuer befreit, das hatte schon mal ein BFH so festgestellt. Im Gesetz findet sich dazu eine Ausnahme von der Ausnahme. Gerade dann nämlich, wenn es um besondere Wohnformen geht, wird die Klassifizierung Mietwohngrundstück greifen und das Ertragswertverfahren zum Zuge kommen. Wohnformen mit einem relativ hohen Fachleistungsflächen-Anteil werden sich vermutlich als gemischt genutzte Grundstücke wiederfinden, was das Sachwertverfahren heraufbeschwört. So verschieden werden die Rechenwege im Grunde genommen jedoch nicht sein.

Zu bedenken ist bei dem Ganzen allerdings noch, dass der Widerstand gegen diese Änderungen schon sehr groß geworden ist. Mit einer Reform der Reform könnte man durchaus rechnen. Nichtsdestotrotz sind Grundsteuerbescheide zu beachten und Abgaben fristgemäß zu leisten, damit es am Ende für den Steuerpflichtigen nicht zu teuer wird.  

Samstag, 7. Januar 2023

Ein neues Jahr

Was im alten Jahr noch so passiert ist, gerade in Bezug auf das Thema Vergütungen, hat nun seine Brisanz verloren. Einige Erkenntnisse mussten schmerzlich wahrgenommen werden, in einigen anderen Fällen machte sich Erleichterung breit. Auch wenn die Entwicklungen bei den Kosten nach wie vor sehr kritisch zu sehen sind, es hat jetzt eher den Anschein, als ob es sich um technische Fragen handelt.

Die Vergütungen konnten jedenfalls gesteigert werden, die Energie- und Sachkosten werden sich erwartungsgemäß verteuern, ebenso wird es einen sehr politisch geprägten Tarifabschluss im öffentlichen Dienst / TVÖD geben.


Montag, 7. November 2022

Vergütungen für 2023 verhandeln – besWF Hamburg

Die Verhandlungen sind im vollen Gange, kann man wohl sagen. Die Hamburger Sozialbehörde und die Verbände suchen nicht nur einfach ein Gespräch, sie sprechen schon über die ersten Zahlen und unterbreiten handfeste Vorschläge. Gerade weil es sehr viel Unsicherheit gibt zu den weiteren Kostenentwicklungen bei den Sach- und Personalkosten, braucht es eine intensive Abstimmung und eine differenzierte Vorgehensweise. Der Leistungsbereich der besonderen Wohnformen (besWF, ehemals als klassisch-stationäre Behindertenhilfe betitelt) ist dabei ein gutes Beispiel, weil es hier um eine ganze Bandbreite an Kostenarten gibt. Hinzu kommt dann auch noch, dass in Hamburg ein ganz eigenartiges Kalkulationsmodell erfunden wurde, was schon ein hohes Maß an Effizienz mit sich bringt: man muss Steigerungsraten verhandeln und nicht einzelne Kostenarten inhaltlich begründen.

Und doch wird man sich an der einen oder anderen Stelle im Klein-Klein verstricken können. Auch Steigerungsraten müssen begründet werden. Ein paar weitere Überlegungen…

+++ Nachtrag vom 18.11.2022 +++

Es engt sich jetzt kräftig ein bei den gegenseitigen Angeboten. Man ist sich jedenfalls erheblich näher gekommen sowohl bei den Personalkosten als auch bei den Sachkosten. Die Leistungserbringer verzichten auf den Nachholeffekt / Basiskorrektur bei den Sachkosten, sie bekommen dafür eine etwas höhere Steigerung bei den Personalkosten durchgeboxt. Wen es da nun stört, der muss jetzt noch ganz kurzfristig zu Nachverhandlungen gem. § 127 Abs. 3 SGB IX auffordern. Ansonsten wird es eine Steigerung bei den Personalkosten um etwa 10 % geben (inkl. Basiskorrektur), bei den Sachkosten liegt die Anhebung bei über 7 % für 2023. Darüber hinaus will man das Verfahren in Bezug auf Einmalzahlungen ein wenig verfeinern.

Das bedeutet, dass mehr denn je „nachhaltig“ gehandelt werden muss bei den Leistungserbringern: d.h. Stellenbewirtschaftung, Ausdünnen von akkumulierten Mehrarbeitsstunden, Kündigung und Neuverhandlung von Verträgen, die sich gerade erst verteuert haben.

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Freitag, 4. November 2022

Die Landesverordnung von Schleswig-Holstein geht vor Gericht

Es hat lange gedauert mit der Klageerhebung gegen die Landesverordnung von Schleswig-Holstein (LandVO). Mit dieser Landesverordnung sollten die Inhalte des Rahmenvertrags nach § 131 SGB IX (auch als Landesrahmenvertrag oder verkürzt LRV bezeichnet), in dem die Leistungen rund um die Eingliederungshilfe zwischen Kommunen und den Verbänden der Leistungserbringer einvernehmlich geregelt worden sind, schlichtweg umgangen oder wesentlich ergänzt werden – im Nachhinein, muss man deutlich sagen, denn der Vertrag kam lange vor der Rechtsverordnung des Landes zustande.

Ein solches Gebaren entrüstet und fordert nur zum Widerstand heraus. Es muss zwar weitergehen, darüber sind sich alle im Klaren, doch so wird es erst einmal nichts. Für eine Weile blieb es sehr ruhig, doch nun gingen gleich zwei Klageschriften bei Sozialgerichten ein – da wird es eine Zusammenlegung geben.

Um die Argumente besser zu verstehen, sollte man sich die Leitgedanken vor Auge führen: Warum braucht es einen Rahmenvertrag? Wieso gibt es eine Rechtsverordnung?

Gegen welches Gesetz soll wer verstoßen haben und warum? Welchen Zwängen unterliegt da eine Landesregierung und wer kann sich gegen eine Rechtsverordnung wehren?


Montag, 10. Oktober 2022

Vergütungen für 2023 verhandeln – ein paar Überlegungen

 

Haben Sie schon Ihren Wunsch nach einem Anstieg bei den Vergütungen dem Leistungsträger mitgeteilt? Wenn nicht, dann mal los. Hier ein paar Gedanken-“Schnipsel” vom eigenen Schreibtisch.


Donnerstag, 6. Oktober 2022

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht – noch ein Update

 

Die Versorgungssicherheit wird mit dem Meldeverfahren so ziemlich gestört, befinden einige Leistungserbringer. Sie erkennen aber nun auch, dass man sich gegenüber den zuständigen Stellen dementsprechend hätte positionieren müssen. Nun sind einige Betretungsverbote ausgesprochen worden, und mit der neuen Krankheitswelle fehlen die Assistenzkräfte.

Die Maske stört, wird besprochen, und man sehnt eine Reaktion der Interessenvertretungen und Verbände herbei. Doch weil es um den Schutz von besonders gefährdeten Personen geht, wird diese Störung wohl hinzunehmen sein.

Wer sich im Urlaub absondern muss, kann diese verlorenen Tage wahrscheinlich zurückgewährt bekommen. Einige Punkte sind aber zu beachten.

Dienstag, 27. September 2022

Die Energiekrise als Krise für die Leistungserbringer – Druck von allen Seiten

Die Nachrichtenlage entwickelt sich gerade, am 27.9.2022 um 21 Uhr 53, doch sehr rasant. Vor kurzem gab es eine Pressemeldung, wonach aus Sicht Schwedens ein Sabotage-Akt für die drei Leckagen verantwortlich ist. Auch wenn eine vollständige Klärung zurzeit nicht möglich ist, man arbeite daran und konnte bisher ganz eindeutig zwei Explosionen bestimmen (Ministerpräsidentin Magdalena Andersson in Stockholm).

Damit zeigt sich die Verwundbarkeit von derartigen Fern-Versorgungen. Auch wenn Deutschland kein Gas aus Russland bezieht, selbst wenn der Krieg in der Ukraine überraschend ein Ende finden würde, russisches Erdgas wird es nicht mehr in Deutschland geben. Die Versorgung mit dieser Energie muss nun anders sichergestellt werden. Die Saboteure haben damit die Streitfrage geklärt – und vielleicht sogar Tür und Tor geöffnet für stärkere Anstrengungen zur Beendigung des kriegerischen Konflikts.

Die Kosten der Beschaffung werden nach wie vor abhängig sein von dem bereits jetzt bestehenden Angebot. Billiger wird es damit jedenfalls nicht. Doch dank dieses Akts sprechen die Ersten schon davon, dass Deutschland nicht mehr in eine „sehr schwere Rezession“ fällt, sondern eine „Depression“ erleben wird. Vorübergehend wird es diese Stimmung geben. Wahrscheinlich wird man sich wieder besinnen und die Entwicklung belastbarer Fakten abwarten.

Nichtsdestotrotz bedeutet dieses Ganze, dass die deutsche Wirtschaft einen erheblichen Stresstest absolvieren muss; ein Cocktail bestehend aus Pandemie, Ukraine-Krieg, Lieferkettenprobleme, Fachkräftemangel, Inflation und Zinswende (Notenbanken).

Freitag, 23. September 2022

Die Energiekrise als Krise für die Leistungserbringer – Nachverhandlungen

Zuerst waren es einige Geschäftsführer – so fing es wohl an. In der Tagesschau vom 17.9.2022 hörte man auf einmal den Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds ebenfalls über die schwierige Lage in den Kommunen sprechen. Und es wurde festgestellt: „Ein Ende der Strom- und Gaspreisexplosion sei nicht abzusehen. Das werde zur schweren Belastung für Menschen, Kommunen und Wirtschaft. Bei allen Einsparbemühungen gebe es viele Bereiche, wo das Potenzial dafür gering sei. Landsberg nannte Krankenhäuser, Pflegeheime, Schulen und Kindergärten.“

Wohnstätten von Menschen mit Behinderungen wurden zwar nicht mit benannt, aber im Prinzip würden sie dazuzählen, kann man sagen. Von daher ist in den Kommunen jedenfalls die Einsicht vorhanden, dass man bei den Verbrauchseinsparungen nicht viel machen kann: man muss aufgrund der Preisexplosionen einen Ausgleich hinbekommen. Für einen sozialen Leistungserbringer sollte das nun bedeuten, dass man zu Nachverhandlungen aufruft.

Sonntag, 18. September 2022

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht – das weitere Verfahren in Hamburg – ein Update

Vor gut einem Monat sprach man noch von einem „baldigen Ende“. Von den 5.000 gemeldeten Personen waren bereits 4.000 bearbeitet worden. Es mussten bei diesen  – nach damaligem Kenntnisstand – lediglich 160 Betretungsverbote und 140 mit Auflagen verbundene Anordnungen ausgesprochen werden, also nur 300, weniger als ein Zehntel der bereits erledigten Verfahren, waren mit Konsequenzen belegt. Dass nach fünf Monaten nach wie vor 20 % der Meldungen unerledigt waren, sah man angesichts der „weniger als 10 %“ als unkritisch an.

Einen weiteren Monat später stellt sich die Sachlage etwas anders dar – ein wenig tragikomisch, weil erstens noch immer 1.000 Verfahren nicht abgeschlossen wurden; zweitens am 1.10.2022 die nächste Meldung zur Nachweispflicht über die Impfung Nummer 3 unternommen werden müsste; und drittens diese Impfpflicht am 31.12.2022 ausläuft.

+++ Nachtrag vom 19.9.2022 +++

Beschäftigte müssen innerhalb eines Monats einen gültigen Nachweis dem Arbeitgeber vorlegen. Die Gültigkeit des Nachweises verändert sich ab dem 1.10.2022. Wird ein gültiger Nachweis nicht vorgelegt oder besteht ein Zweifel an der Gültigkeit, hat die Leitung der jeweiligen Einrichtung oder des Unternehmens unverzüglich das Gesundheitsamt zu benachrichtigen (vgl. § 20a Abs. 4 IfSG).

Das bedeutet somit, dass ein Arbeitgeber ab dem 1.11.2022 grundsätzlich zur Überwachung der Gültigkeitsanforderungen verpflichtet ist und dementsprechend Informationen bei den Beschäftigten einholen muss. Aufgrund der Bestimmung zur „unverzüglichen“ Meldung, muss dies vorsorglich und fristbeachtend vollzogen werden.

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