Freitag, 31. August 2018

Bürokratie, die sich lohnt


Diese Sache ist ein wenig sehr bürokratisch. Aber: Sie „lohnt“ sich!

In Schleswig-Holstein gibt es eine Regelung zur „Mehrfachbetreuung“ von behinderten Menschen, die in einer Wohneinrichtung leben (stationäre Einrichtung, klassische Behindertenhilfe). Es geht jetzt aber nicht um zusätzliches Personal, sondern um mögliche „doppelte“ Kosten, die mit der Verpflegung dieser Menschen entstehen können. Das klingt nach einem ordentlichen Maß an Bürokratie und Verwaltungsarbeit – und man darf sich schon fragen, ob sich das Ganze überhaupt lohnt.

Zuerst einmal ist es wichtig, dass man den Sinn des Ganzen hinterfragt. Warum gibt es überhaupt sowas wie eine Mehrfachbetreuung an einem anderen Ort? Und um wie viel Geld geht es?

Sonntag, 26. August 2018

BGW-Beitragsbescheide prüfen


Auch Beitragsbescheide der Berufsgenossenschaft müssen auf ihre Richtigkeit hin geprüft werden, weil man ansonsten zu viel bezahlt.

In der jetzigen Diskussion findet sich nun eine ganz neue Unternehmensform, die anscheinend einer „zu teuren“ Gefahrentarifstelle zugeordnet ist. Die Spitzenverbände der Wohlfahrtspflege haben zusammen mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Inklusionsfirmen den Beitragsausschuss der Berufsgenossenschaft zu einer Sondersitzung veranlasst, um eine richtige Zuordnung und Beitrags-Einstufung zu erreichen. Als Ergebnis konnte man lediglich eine Wiedervorlage auf das kommende Jahr erreichen – immerhin.

Was man daraus entnehmen kann, ist die Frage nach der eigenen „korrekten“ Einstufung in die Tabelle über die vielen, verschiedenen Gefahrentarifstellen.

Samstag, 18. August 2018

Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Tarifabschlusses in Hamburg (TVöD)


Über diese Sache kann man eigentlich nur noch den Kopf schütteln. Am 17./18.4.2018 verkündeten Gewerkschaften und Arbeitgeber, dass man sich geeinigt hätte nach „schwierigen Verhandlungen“. Und noch immer müssen Arbeitnehmer darauf warten, dass ihnen rückwirkend zum 1.3.2018 eine Entgelterhöhung gezahlt wird.

+++ Nachtrag vom 30.8.2018 +++

Es hat jetzt eine Verständigung gegeben zwischen den Gewerkschaften und dem Arbeitgeberverband AVH.

+++ Nachtrag vom 6.11.2018 +++

Die Gewerkschaft Ver.di – Landesbezirk Hamburg – hat die Tarifverträge nun unterschrieben. Aber es steht noch die Unterschrift der DBB Beamtenbund-Tarifunion aus. Somit müssten alle Zahlungen, die auf der Grundlage der neuen Entgelte stattfinden, unter dem Vorbehalt der Rückforderung gestellt werden. 

Weil das neue Tarifwerk noch nicht von allen Beteiligten unterzeichnet wurde, kann es derzeit auch nicht aktualisiert und veröffentlicht werden.


Sonntag, 12. August 2018

Steuerrecht – gemeinnützige Vereinsarbeit wird zur bürokratischen Verwaltungsarbeit


Häufig finden sich Leute, die etwas "Soziales" bewerkstelligen wollen. Sie möchten aktiv werden, eine Aufgabe wahrnehmen, die aus ihrer Sicht in der Gesellschaft einfach zu kurz kommt. Bei dieser Aufgabenwahrnehmung suchen oder stoßen sie auf persönliche oder finanzielle Unterstützung von Dritten, so dass sich Einnahmen ergeben. Gleichzeitig müssen diese "Sozial-Werker" Ausgaben schultern, um ihr ideelles Werk zu vollbringen.

Die Leute werden sich vielleicht zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusammenschließen (§ 705 f. BGB; siehe aber auch § 899a BGB zum weiteren Verständnis der GbR), weil es eine sehr einfache Form einer gemeinschaftlichen Unternehmung darstellt. Da in einer solchen Gesellschaft von Personen (auch bekannt als Personengesellschaft; dagegen zu setzen ist der Begriff der Kapitalgesellschaft) die Außenvertretung durch jeden Gesellschafter erfolgen kann, und viele Mit-Gesellschafter eine Haftung für das Verschulden der anderen fürchten, kann es zur Gründung eines (rechtsfähigen) Vereins kommen.

Die Gründung eines rechtsfähigen, eingetragenen Vereins (e.V.) wiederum beginnt mit einer Gründungsversammlung, in der eine Satzung beschlossen wird. Anschließend ist ein Vorstand zu bestimmen, der die Außenvertretung und Geschäftsführung wahrnimmt. Zusammen mit dem Gründungsprotokoll erfolgt die Anmeldung beim zuständigen Amtsgericht. Der Verein kann dann unternehmerisch auftreten.

Und was kommt dann?

Dienstag, 7. August 2018

Zuständigkeitsprobleme? Das neue BGH-Urteil und ein altes Problem

Kürzlich entschied der Bundesgerichtshof (!), dass für die Sozialleistungsträger besondere Beratungs- und Betreuungspflichten gegenüber den Antragsstellern hinsichtlich der Rechtsvorschriften im Sozialrecht bestehen (Urteil vom 2.8.2018, Az. III ZR 466/16).

Das Problem hier (mal wieder) ist das sehr komplexe Sozialrecht, in dem sich selbst Leistungsträger nicht zurechtfinden und womöglich berechtigte Ansprüche nicht zustande kommen lassen. Im vorliegenden Fall erhielt ein behinderter Mensch Grundsicherungsleistungen, obwohl eine Erwerbsunfähigkeitsrente zugestanden hätte. Er musste über fast sieben Jahre lang einen anderen Lebensstandard hinnehmen, weil man seitens des Landratsamts (als die örtlich zuständige Stelle für Grundsicherungsleistungen) einer Beratungspflicht nicht nachgekommen war. Diese Beratungspflicht, so der BGH, ist nicht auf die den „betreffenden Sozialleistungsträger“ anzuwendende „Normen beschränkt“ – sie geht viel weiter (vgl. Pressemitteilung vom 2.8.2018, S. 2). 

Eigentlich ist dieses Problem altbekannt.

Dienstag, 31. Juli 2018

Was ist für ein behindertes Kind eine angemessene Schulbildung? (Teil 2/2)


Ab hier folgt nun der zweite Teil zum Thema, was denn nun eine angemessene Schulbildung denn sei für ein behindertes Kind. Wie gesagt, begonnen hatte es damit, dass ein behindertes Kind die Chance hat auf einen Ersten Schulabschluss, wenn es lange genug eine Regelschule besuchen kann. Was sich dann daraus entwickelte, war ein Herausfinden von möglichen Leitlinien und den Grenzen im System der Eingliederungshilfe für diese „verlangsamten“ Kinder.

Gerade weil es in der Eingliederungshilfe-Verordnung so steht, könnte die Bewilligung von Hilfe-Leistungen tatsächlich befristet sein. Man kennt das von sogenannten „Mehrkostenvorbehalten“ aus anderen Regelungen im Sozialrecht. Was das aber genau bedeutet, muss nun herausgearbeitet werden mit einem Ausblick auf mögliche Veränderungen durch die UN-Kinderrechtskonvention, die ja schließlich im Grundgesetz verankert werden soll.

Samstag, 28. Juli 2018

Was ist für ein behindertes Kind eine angemessene Schulbildung? (Teil 1/2)


Wieder mal ein kompliziertes Thema, diese Sache mit der "Angemessenen Schulbildung".

Begonnen hat es mit der Frage danach, wie lange ein behindertes Kind, welches (nach dem Willen der Eltern) eine Regelschule und nicht die Förderschule besucht, diese Regelschule besuchen kann. Es gibt da verschiedene Grundrechte, wie z.B. das Recht auf Bildung, so dass ein Nachteilsausgleich und eine laufende Unterstützung zu geschehen hat. Doch wie ist es mit der Möglichkeit zur Erlangung eines Schulabschlusses (z.B. den Ersten Schulabschluss, ESA)? Vielleicht ist die Behinderung ja nur so „mild“, dass mit genügend Zeit ein solcher Schulabschluss erreichbar wird?

Um das Recht auf Bildung zu verwirklichen, braucht es Leistungen aus dem Bereich der Eingliederungshilfe. Es handelt sich hierbei um ein Bundesgesetz, dass von den Ländern umgesetzt werden muss. Obwohl der Leistungskatalog für diese Hilfen offen ist, es findet sich überraschend eine Vorgabe darin, die es ermöglicht, die Gewährung von Hilfen zeitlich zu befristen. Und damit entsteht die Möglichkeit, dass ein Mensch mit Behinderung trotz geistiger Weiter-Entwicklung seinen Anspruch auf diese Hilfen verliert.

Es kann aber eine „Rettung“ geben durch die UN-Kinderrechtskonvention.

(Aufgrund des Umfangs dieses Beitrags, habe ich zwei Teile daraus gemacht)

Dienstag, 24. Juli 2018

[RE-Post] Fixierungsmaßnahmen / FEMs – ein Qualitätsthema auch für die Behindertenhilfe


Nun gibt es ein höchstrichterliches Urteil dazu. Es hat gedauert. Vor fast genau drei Jahren hatte ich zu diesem Thema bereits einen kleinen Beitrag verfasst. Von daher, halt eben aus aktuellem Anlass, gibt es den Beitrag mit wenigen Änderungen hier noch einmal.

Aktueller Anlass ist jetzt das Urteil vom heutigen Tag (Az. 2 BvR 309/15 und 2 BvR 502/16) über die Fixierung von Patienten in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung. Weil die Freiheit einer Person als „unverletzlich“ anzuerkennen ist, diese ein „hohes Rechtsgut“ darstellt, muss eine richterliche Abwägung stattfinden. Eine fehlende Einsichtsfähigkeit bei einer Person erlaubt noch nicht, dass ein solcher Eingriff erlaubt ist. Eine kurzfristige, höchstens halbstündige Maßnahme wurde von den Verfassungsrichtern noch nicht als ein Freiheitsentzug angesehen.

Mittwoch, 18. Juli 2018

[spreading the word]: Eingliederungshilfe für Menschen mit Migrationshintergrund

Immer mehr Anfragen von Menschen mit einem Migrationshintergrund (in der Soziologie versteht man darunter „aus einem anderen Land / Gegend / Ort abgewanderte Menschen“) erreichen die sozialen Beratungsstellen. Gerade was die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen anbelangt, sind kulturelle und sprachliche Besonderheiten wie auch der Umgang mit den deutschen Gesetzen und Vorschriften eine „Barriere“.
                                    
Die Lebenshilfe Schleswig-Holstein möchte nun zusammen mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband Schleswig-Holstein eine Beratungsstelle einrichten zum Themenfeld „Behinderung und Unterstützungsleistungen“. Das Angebot soll sich dabei richten an Erwachsene, Jugendliche und Kinder mit Behinderung und Migrationsgeschichte bzw. Fluchterfahrungen sowie ihre Angehörigen und Freunde.

Man möchte fremdsprachliche Beratung ermöglichen mit Hilfe von Dolmetschern oder solchen Personen, die in der jeweiligen Muttersprache und/oder Kultur bewandert sind.

Im August soll es damit losgehen.

CGS


PS:
Andere Aktivitäten und Fachinformationen sind ansonsten hier zu finden:
https://www.lebenshilfe.de/migration-und-behinderung/



Hat Ihnen der Beitrag gefallen? Empfehlen Sie ein//gegliedert weiter.

Wollen Sie Ihre Meinung sagen? Ihre Kritik interessiert mich. Vielleicht können Sie mir sogar eine neue Perspektive aufzeigen. Darüber würde ich mich freuen. Meine Email-Adresse finden Sie auf der Seite Über mich.

[spreading the word]: Eingliederungshilfe für Menschen mit Migrationshintergrund – eingegliedert.blogspot.com


Donnerstag, 12. Juli 2018

Handelsrecht und Steuerrecht sind Rahmen und Fundament für die soziale Arbeit


Viele Gesellschaften orientieren sich bei ihrer Arbeit nach einem Ideal. Es gibt zwar sehr viele Betriebswirte, die irgendwie die Zügel in der Hand halten, doch die Erfüllung einer sozialen Aufgabe kann häufig den Blick auf einige Risiken verstellen.

Der Verlust der Gemeinnützigkeit bedeutet nicht zwangsläufig das Ende des Unternehmens. Doch ein solcher Wandel wird nicht gewollt sein und von daher die Gesellschafter, Förderer und Angehörige, die Mitarbeiter und Partner schwer beeinträchtigen. Einem solchen Risiko muss man begegnen und Strukturen schaffen, die so etwas verhindern. Es braucht Leute, die sich mit der Schaffung und dem Ausbau dieser Strukturen (einem Rahmen und einem Fundament) gut auskennen.

Und das findet sich nicht im Sozialrecht. Das sind Strukturen, die sich im Handels- und im Steuerrecht wiederfinden.