Mittwoch, 31. Oktober 2018

Behandlungspflege in Einrichtungen der Behindertenhilfe


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Leistungsverantwortung bei Pflege
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) arbeitete an seiner Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie (HKP) weiter hinsichtlich der Erbringung von Behandlungspflege in vollstationären Einrichtungen. Dieses Thema ist ein besonderes Thema für Träger von Stationären Wohneinrichtungen, in denen Menschen mit Behinderung wohnen, leben und versorgt werden (nunmehr auch als besondere Wohnformen bekannt).

Wenn Bewohner dieser Einrichtungen mal krank sind, müssen sie ja nicht nur für die Zeit des Daheimbleibens betreut werden, es muss unter Umständen auch eine pflegerische Leistung erbracht werden. Und das verlangt ggf. eine besondere personelle Ausstattung bei den Leistungserbringern.

Freitag, 26. Oktober 2018

Eine mögliche Folge bei einem schlecht gemachten Datenschutzhinweis


Im letzten Beitrag ging es um einen nicht besonders gut gemachten Datenschutzhinweis an die Klienten eines sozialen Unternehmens. Zwar hat man der Form genügt seitens der datenverarbeitenden Stelle, doch an einigen Passagen muss man die Qualität dieser Arbeit ernsthaft bezweifeln. Und das kann weitere Folgen haben – unerwartet andere Folgen.

Montag, 22. Oktober 2018

Datenschutzhinweis aus der Praxis


Mit der DSGVO ist sehr viel Verwaltungsaufwand entstanden. Ein jeder Dienstleister muss sich mit dem Thema auseinandersetzen, weil das individuelle Schutzrecht bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten gestärkt worden ist und ein Fehlverhalten drakonisch geahndet werden kann. Diesem Risiko sollte man sich nicht aussetzen und etwas unternehmen – auch wenn es recht „einfältig“ arrangiert wurde.

Worum es jetzt hier geht, ist ein Beispiel aus der Praxis. Es hat bei diesem Leistungserbringer für eine Bandbreite an Leistungen aus der Behindertenhilfe etwas gedauert, aber nun ist ein zweiseitiges Pamphlet erschienen mit „Hinweisen zur Datenverarbeitung“ oder auch „Datenschutzhinweisen für Patienten nach Art. 13. DSGVO“.

Da wird man plötzlich stutzig.

Freitag, 5. Oktober 2018

Das Konzept der Angemessenen Vorkehrungen

Im Koalitionsvertrag findet sich unter der Überschrift „Barrierefreiheit“ der Wille, Anreize zu schaffen durch Förderprogramme mit dem Ziel zur Verbesserung der Barrierefreiheit in den Kommunen (ab Zeile 4.356 im Koalitionsvertrag zur 19. Legislaturperiode). Es geht dabei aber nicht nur um die Abschaffung von Hindernissen für körperlich eingeschränkte Menschen und die Verwendung der „Leichten Sprache“, damit geistig eingeschränkte Menschen verstehen können. Man möchte daneben im Gesundheitssektor prüfen, wie Private angemessene Vorkehrungen umsetzen können.

Diese Sache mit den angemessenen Vorkehrungen ist nicht neu. Und es gibt Leute, die sprechen darüber, als ob es ein Konzept ist. Es klingt auch so, weil es hier in den Fokus gerückt wird. Also was ist es?

+++ Nachtrag vom 22.11.2018 +++

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat jetzt ein Rechtsgutachten veröffentlicht, in dem klar herausgestellt und begründet wird die Notwendigkeit zur Schaffung eines gesetzlich verankerten Rechtsanspruches für „mehr Barrierefreiheit am Arbeitsplatz und bei Alltagsgeschäften“. Dieses Recht soll dann auch gegen private Arbeitgeber und Dienstleister zur Anwendung kommen können, damit die UN-BRK wirksam umgesetzt werden kann (Quellenverweis siehe unten).

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Donnerstag, 27. September 2018

Steuerrecht – Gewinne machen dürfen in der Wohlfahrtspflege?

Fegefeuer für die (Steuer-) Sünder
Tafel an einer Hauswand in Lübeck
Selbstlosigkeit ist ein großes Wort. 

Der Duden versteht darunter ein selbstloses Verhalten oder eine selbstlose Art, mit der auch Güte und Wohltätigkeit gemeint sind. Selbstlos heißt, dass man „nicht auf den eigenen Vorteil bedacht“ und „uneigennützig und zu Opfern bereit“ ist. 

Was nicht dazu passt, sind Gewinne. 

Unternehmerisches Handeln setzt aber nun mal voraus, dass Gewinne erzielt werden. Immerhin soll das Unternehmen auf Jahre hinaus überleben können und Arbeitsplätze sichern. Das klingt aber nach einer gehörigen Portion Eigeninteresse, was völlig konträr zu der Selbstlosigkeit steht. Wie selbstlos müssen Betriebe der Wohlfahrtspflege sein – oder anders gefragt: Gibt es da wirklich so ein Schwarz-Weiß-Denken in der (steuerrechtlichen) Gemeinnützigkeit?

Donnerstag, 6. September 2018

Die Zukunft der Sozialen Wohnungspolitik wird in Frage gestellt

Ausgangspunkt für den heutigen Beitrag ist die kritische Auseinandersetzung in einem Blog zur aktuellen Sozialpolitik (Verlinkung siehe unten). Der Betreiber des Blogs befasst sich mit einem Gutachten und Stellungnahmen eines Beratergremiums beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zur sozialen Wohnungspolitik. 

Dieses Gremium hat sich anscheinend Gedanken darüber gemacht, wie der Staat eine effiziente Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum erreichen kann und wie man die sozialen Härten bei steigenden Mieten abgefedert bekommt. Die Empfehlungen haben es in sich. 

Im Folgenden soll es aber nicht um das Gutachten gehen. Stattdessen will ich hinterfragen, was man sich so gedacht hat und welcher Zweck mit solchen Vorschlägen verfolgt wird. Da mit dem BTHG eine sehr umfassende Reform der Eingliederungshilfe startete und nun sehr viele Dinge sich verändern, hat mich der Blog-Beitrag interessiert.

Freitag, 31. August 2018

Bürokratie, die sich lohnt


Diese Sache ist ein wenig sehr bürokratisch. Aber: Sie „lohnt“ sich!

In Schleswig-Holstein gibt es eine Regelung zur „Mehrfachbetreuung“ von behinderten Menschen, die in einer Wohneinrichtung leben (stationäre Einrichtung, klassische Behindertenhilfe). Es geht jetzt aber nicht um zusätzliches Personal, sondern um mögliche „doppelte“ Kosten, die mit der Verpflegung dieser Menschen entstehen können. Das klingt nach einem ordentlichen Maß an Bürokratie und Verwaltungsarbeit – und man darf sich schon fragen, ob sich das Ganze überhaupt lohnt.

Zuerst einmal ist es wichtig, dass man den Sinn des Ganzen hinterfragt. Warum gibt es überhaupt sowas wie eine Mehrfachbetreuung an einem anderen Ort? Und um wie viel Geld geht es?

Sonntag, 26. August 2018

BGW-Beitragsbescheide prüfen


Auch Beitragsbescheide der Berufsgenossenschaft müssen auf ihre Richtigkeit hin geprüft werden, weil man ansonsten zu viel bezahlt.

In der jetzigen Diskussion findet sich nun eine ganz neue Unternehmensform, die anscheinend einer „zu teuren“ Gefahrentarifstelle zugeordnet ist. Die Spitzenverbände der Wohlfahrtspflege haben zusammen mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Inklusionsfirmen den Beitragsausschuss der Berufsgenossenschaft zu einer Sondersitzung veranlasst, um eine richtige Zuordnung und Beitrags-Einstufung zu erreichen. Als Ergebnis konnte man lediglich eine Wiedervorlage auf das kommende Jahr erreichen – immerhin.

Was man daraus entnehmen kann, ist die Frage nach der eigenen „korrekten“ Einstufung in die Tabelle über die vielen, verschiedenen Gefahrentarifstellen.

Samstag, 18. August 2018

Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Tarifabschlusses in Hamburg (TVöD)


Über diese Sache kann man eigentlich nur noch den Kopf schütteln. Am 17./18.4.2018 verkündeten Gewerkschaften und Arbeitgeber, dass man sich geeinigt hätte nach „schwierigen Verhandlungen“. Und noch immer müssen Arbeitnehmer darauf warten, dass ihnen rückwirkend zum 1.3.2018 eine Entgelterhöhung gezahlt wird.

+++ Nachtrag vom 30.8.2018 +++

Es hat jetzt eine Verständigung gegeben zwischen den Gewerkschaften und dem Arbeitgeberverband AVH.

+++ Nachtrag vom 6.11.2018 +++

Die Gewerkschaft Ver.di – Landesbezirk Hamburg – hat die Tarifverträge nun unterschrieben. Aber es steht noch die Unterschrift der DBB Beamtenbund-Tarifunion aus. Somit müssten alle Zahlungen, die auf der Grundlage der neuen Entgelte stattfinden, unter dem Vorbehalt der Rückforderung gestellt werden. 

Weil das neue Tarifwerk noch nicht von allen Beteiligten unterzeichnet wurde, kann es derzeit auch nicht aktualisiert und veröffentlicht werden.