Freitag, 13. November 2020

Vergütungen verhandeln für 2021

Mit der Tarifeinigung vom 25.10.2020 sind jetzt Hochrechnungen möglich für den Wirtschaftsplan 2021 und von Neu-Vergütung für die Fachleistungen.

Zwar konnten sich die Gewerkschaften nicht durchsetzen mit ihren 4,8 % und dem Sockel von 150 Euro, aber das Ergebnis wird sehr wahrscheinlich die Geldentwertung an anderer Stelle aufwiegen. Für die Leistungserbringer sind nun jedenfalls Mehraufwendungen entstanden, die wieder eingeholt werden müssen. Die Tabellenentgelte sowie die sich darauf beziehenden, übrigen Entgeltbestandteile werden zum 1. April um 1,4 % bzw. ein Jahr später sogar um 1,8 % steigen. Das bedeutet aber, dass in den Vergütungsverhandlungen der unterjährige Effekt herausgerechnet werden muss.

Das ist so jedoch nicht ganz richtig, argumentieren wiederum die Verhandler der Leistungserbringer, weil die Steigerungsrate dank des Sockelbetrags relativ höher liegt in den unteren Entgeltgruppen. Und in anderen Bereichen fällt die Steigerungsrate sehr hoch aus, weil eine Zulage sich erhöht hat; aber das ist nicht überall so, das Gegenargument.

Was ist dann noch mit der Corona-Sonderzahlung, die schon in 2020 zu zahlen ist?

Freitag, 30. Oktober 2020

Wann muss ein Persönliches Budget ausgezahlt werden?

Im neuen § 29 Abs. 2 S. 1 SGB IX steht lediglich:

„Persönliche Budgets werden in der Regel als Geldleistung ausgeführt, bei laufenden Leistungen monatlich.“

Wünschenswert wäre dagegen noch ein Satz wie dieser:

„Laufende Leistungen werden monatlich im Voraus ausgezahlt“.

Weil es so etwas nicht (mehr) gibt, sehen einige die Gefahr von absichtlichen Verzögerungen aufkommen, damit die Behörde es den Leistungsberechtigten mit dem Persönlichen Budget schwer tut. Aber ist das wirklich so?

Sonntag, 25. Oktober 2020

Tarifeinigung 2020 für den TVöD

Die Einigung war in Teilen schon erwartet worden. 

Die Gewerkschaften hatten 4,8 % verlangt, mindestens aber 150 Euro pro Monat. Laufzeit des Ganzen 12 Monate, und dann auch noch rückwirkend zum 1.9.2020. Das wäre für die Arbeitgeber eine wirtschaftliche Katastrophe geworden, weil es keine effektiven Möglichkeiten der Refinanzierung gegeben hätte – wobei wiederum…

Die Arbeitgeberverbände konterten mit einer Erhöhung „erst“ zum 1.3.2021 um 1 % (mindestens aber 50 Euro), zum 1.3.2022 um weitere 1 %, zum 1.3.2023 schließlich um 1,5 %, und noch in diesem Jahr eine Corona-Prämie (steuer- und sozialabgabenfrei) in Höhe von 300 Euro. Das hätte Planungs- und Verhandlungsmöglichkeiten geschaffen, da gerade für soziale Einrichtungen jetzt die Verhandlungen beginnen über die Vergütungen in 2022.

Freitag, 23. Oktober 2020

Notizen aus einer Fachkonferenz in Hamburg

Trotz Corona geht es mit den Besprechungen und Konferenzen weiter. Vieles wird allerdings nur noch per Video-Chat abgehandelt, weniger mit Präsenzveranstaltungen geklärt. Die Themen sind wie immer vielfältig, zurzeit aber beherrscht eine Sache die Gespräche und verlangt einiges von den Beteiligten ab: der Personalmangel im Fachamt Eingliederungshilfe der Hamburger Sozialbehörde.

Daneben gibt es noch andere Themen, die einem zeigen, mit welchen Problemen die verschiedenen Institutionen zu tun haben.

(Die Fachkonferenz war übrigens sehr dünn besetzt und dauerte nicht lange.)

Montag, 12. Oktober 2020

Das Persönliche Budget im Sinne eines „Wer sich nicht wehrt…“ (Teil 3)

Recht haben und Recht bekommen sind nach gängigem Wissen zwei verschiedene Dinge. Aber selbst wenn sie deckungsgleich sind, die mit dem langen Atem können in ihrem Rechtsirrtum verharren und die anderen mit einem bürokratischen Hürdenlauf aus der Puste (und zur Aufgabe?) bringen.

Vor zwei Jahren (Schuljahresbeginn 2018) wünschte sich eine Sorgeberechtigte eine bestimmte Person als Schulbegleitung. Jugendamt und der Magistrat der Stadt Bremen wollte das nicht, weil man angeblich die Eignung dieser Person nicht erwiesen sah. Man bestand von Seiten der Stadt auf einem Mitspracherecht, obwohl das Vertrauensverhältnis zwischen dem zu begleitenden Kind und seiner Schulassistenz über allem stehen sollte. Überhaupt hatte man so seine Zweifel an dem Erfordernis der Beschulung an der Regelschule (was von der Schule in ihrer ersten Stellungnahme anders gesehen wurde), wenn es doch eine spezielle Tagesschule für solche Kinder geben würde. Die schlechten Erfahrungen, die die Sorgeberechtigten mit den professionellen Diensten hatten, wurden nicht ernst genommen. In dieser Zeit fand keine Beschulung statt, es wurde keine Schulassistenz gewährt. Einen Hilfeplan und eine Zielvereinbarung, die als Voraussetzung für ein Persönliches Budget anzusehen ist, gab es nicht.

Den Rechtsweg zu bestreiten, ist in solchen Fällen das letzte Mittel. Wie sich ein solcher Weg der Wehrhaftigkeit gestalten kann, macht im vorliegenden Fall einfach sprachlos. Ein untergeordnetes Gericht sieht bei der Jugendhilfe kein Fehlverhalten, und unterstellt damit den Eltern ein Vereiteln und Verzögern. Das übergeordnete Gericht bestätigt dagegen das rechtsirrige Verhalten der Jugendhilfe und entscheidet zugunsten des Leistungsanspruchs auf eine Schulassistenz im Wege des Persönlichen Budgets.

Was dann?

Samstag, 3. Oktober 2020

Das Persönliche Budget im Sinne eines „Wer sich nicht wehrt…“ (Teil 2)

Der Anspruch auf ein Persönliches Budget ist anscheinend nicht „einfach mal so“ durchzusetzen. Im ersten Teil ging es um einige gerichtliche Verfahren, die ziemlich gut endeten für die Eltern von leistungsberechtigten Kindern. Der Weg dahin war für diese Menschen allerdings recht steinig. Der letzte von den beiden vorgestellten Fällen, der zwar mit einem gerichtlichen Erfolg endete, beendete nicht die Auseinandersetzung, sondern war vielmehr ein erster Akt in einem Drama.

Das Drama deutete sich schon im Verfahren selbst an, entspann sich allerdings in den Folge-Monaten und führte zu einer Reihe von weiteren Verfahren. Dass sich wehren der Sorgeberechtigten, führte an der Stelle zu nichts. Hätte man nun klein beigeben müssen? Was nämlich folgte, kann man gut als einen „Flächenbrand“ bezeichnen, der viel Zeit und Ressourcen verschlang, jedoch zu nichts weiter führte. Die Sorgeberechtigten, die den eigenen Rechtsanspruch und des leistungsberechtigten Kindes durchzusetzen versuchten, das Jugendamt, was seine eigenen Vorstellungen platziert sehen wollte, und die Justiz, die darüber verhandeln musste.

„Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt.“ – das ist auch mein Motto, was zugegebenermaßen häufig genug ein steiniger Weg in so manche Sackgasse gewesen ist.  


Samstag, 26. September 2020

Das Persönliche Budget im Sinne eines „Wer sich nicht wehrt…“ (Teil 1)

Das Thema Persönliches Budget scheint manchmal ziemlich unbekömmlich zu sein. Im Folgenden berichte ich über eine Auseinandersetzung, die mir freundlicherweise von einer Sorgeberechtigten belegt worden ist. Nicht alle Details sind mir bekannt, aber die gerichtlichen Beschlüsse sprechen für sich. Was da nun geschehen ist, entspricht ganz einer Erfahrung, die leider viele Eltern durchmachen müssen: Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt.

Dass das nun so gekommen ist, ist sehr bedauerlich. Nicht nur, dass einfach Zeit und Ressourcen vergeudet wurden, grundgesetzlich geschützte Rechte wurden meiner Ansicht nach missachtet. Dabei hatte der Gesetzgeber mit dem Persönlichen Budget ein Hilfsmittel geschaffen, damit es mit der Eigenständigkeit und Selbstverantwortung probiert werden kann. Würde der Versuch schiefgehen, könnte man seitens der Behörde immer noch kündigen. Das ist ein Vertrauensvorschuss, der von einem Leistungsträger zugelassen werden muss, bevor die „ganze Härte“ des Sozialgesetzes zur Anwendung kommt.

Wie gesagt, das nachfolgend Gesagte ist meine Sicht auf die Dinge.

Dienstag, 15. September 2020

Das Persönliche Budget

Das Thema Persönliches Budget scheint so griffig zu sein wie Suppe mit der Gabel essen. 

Mit dem Persönlichen Budget soll leistungsberechtigten Menschen ein höheres Maß an Eigenständigkeit und Selbstverantwortung verschafft werden. Statt dass man sie in ein fürsorgendes System hineinpresst und fremdbestimmend alles für sie macht, sollen sie ein Budget erhalten und sich die Hilfen selbst einkaufen; also wie selbstbewusste Marktteilnehmer auftreten können. Im Prinzip ist es somit nichts anderes, als eine Geldleistung statt Sachleistung. 

Ein Persönliches Budget bekommt man allerdings nicht automatisch – oder so nebenbei oder „auf Knopfdruck“. Es muss nämlich ein eigenständiger Antrag gestellt werden, damit die zuständige Behörde mittels Hilfeplan eine Zielvereinbarung schreiben kann. Die Zielvereinbarung ist notwendig und wird zu einer Grundlage für den Verwaltungsakt an sich. Damit bekommt sie ein besonderes Gewicht in dem ganzen Verfahren. 

Weil anscheinend viele Sorgeberechtigten eine – wirklich – persönliche, kompetente und vertrauensvolle Begleitung für den Schulbesuch der Kinder wünschen, ist das Interesse an dem Thema recht hoch. Aus dem Grund ist der folgende Text mehr in Richtung Jugendhilfe (SGB VIII) gegangen. 

Überrascht hatte mich nun das Drumherum um die Zielvereinbarungen. Ich hatte mit so was nicht gerechnet, habe dafür aber ein Verständnis entwickelt. Weil es nun von einer anderen Ecke her Kritik gab, musste ich mich einfach mehr mit dem Thema auseinandersetzen. 

Freitag, 24. Juli 2020

Die Umsatzsteuer-Erstattung

Mit der Umsatzsteuerabsenkung soll jetzt die Wirtschaft angekurbelt werden – keine schlechte Idee und sogar recht teuer für viele Unternehmer. Aber auch erträglich für diejenigen, die in ihrer Buchhaltung Leute haben, die eine gute Ordnung in ihrem Rechenwerk haben.

So viel sei schon mal gesagt: Das bisschen Arbeit bringt sehr viel mehr Geld ein.

Mittwoch, 24. Juni 2020

Entwicklung der Löhne und Gehälter

Die Krise ist vorbei, denn es gibt immer mehr „andere“ Nachrichten. Im August 2020 wird es vermutlich einen weiteren Auftakt geben zu neuen Verhandlungen über die Bestimmungen des TVöD. Wenn das dann die Runde macht, werden auch die Leistungserbringer gezwungen sein, vermutete Kostensteigerungen mit den Leistungsträgern zu verhandeln. Schon jetzt weiß man aber, wo es neue Löhne geben wird.

+++ Nachtrag vom 25.6.2020 +++

Für die Rentnerinnen und Rentner soll es eine Nullrunde geben in 2021. Das klingt angesichts der gewerkschaftlichen Beschlüsse wie ein Gegen-Signal.

+++ Nachtrag vom 30.6.2020 +++

Der Mindestlohn soll zum 1.1.2021 auf 9,50 Euro, zum 1.7.2021 auf 9,60 Euro, zum 1.1.2022 auf 9,82 Euro und schließlich zum 1.7.2022 auf 10,45 Euro steigen. Das wären dann 1,10 Euro mehr in zwei Jahren oder, in Prozenten ausgedrückt, 2,67 % bis Juli nächsten Jahrs und weitere 8,85 % im folgenden. Das ist "relativ" gesehen eine Menge.