Freitag, 20. Dezember 2019

Plan C, weil es Probleme gibt

Der Systemumbruch kommt, aber es wird ganz schön holprig.

Die Hamburger Sozialbehörde hat jetzt mit Verbänden und einigen Leistungserbringern darüber beraten, was mit einer noch beträchtlichen Anzahl an unbearbeiteten Fällen geschehen soll; beträchtlich deshalb, weil wohl fast jede vierte leistungsberechtigte Person formal nicht umgestellt worden ist auf den SGB IX-Bereich. Die Leistungserbringung ist effektiv davon nicht betroffen, auch wenn man im schlimmsten Fall von einem relativ hohen Zahlungsausfall ausgehen kann. Aber das bezieht sich natürlich nicht auf alle Bewohner eines Einrichtungsträgers.

Im Ergebnis gab es die Verständigung, dass zur Abwendung eines finanziellen Risikos die Hamburger noch im Januar 2020 das bezahlen, was im Dezember 2019 vergütet wurde. Über eine spätere Rückrechnung würde man mögliche Differenzen getilgt bekommen, so dass die Belastungen recht gering ausfallen würden.

Das alles klingt nach einem guten Plan.

Und dann gibt es noch das Thema „Mehrbedarf“, was viele Leistungserbringer offenbar nicht auf dem „Plan“ haben. Ein gemeinschaftliches Mittagessen in einer WfbM, einer Tagesförderstätte oder einem anderen Anbieter tagesstrukturierender Leistungen sollte vorher in einem Nachtrag geregelt sein, damit die Kosten auch übernommen werden können. Stattdessen werden aber ganz andere Themen bearbeitet, die so gar nichts mit der aktuell anstehenden Umstellung zu tun haben.

Freitag, 6. Dezember 2019

BTHG: Es geht jetzt ohne Barbeträge weiter

Zum 1.1.2020 wird es einen bedeutenden Systembruch geben. Die Vollversorgung wird dann abgeschafft. Alle Menschen, die in den (umbenannten) besonderen Wohnformen leben, sollen sich aus eigenen Mitteln, die ihnen dann zustehen selbst versorgen.

Damit wird es aber nun einiges an Arbeit geben für die rechtlichen Betreuer. Gerade weil die Versorgung in der Übergangsphase nicht sichergestellt sein muss, sollten Anträge bei den Grundsicherungsämtern vorsichtshalber gestellt werden.

+++ Nachtrag vom 16.2.2020 +++

Wie sich zeigt, ist bei einigen Personen wider Erwarten ein Barbetrag an Leistungserbringer gezahlt worden. Die Größenordnung liegt aber vermutlich bei einem von hundert Leistungsberechtigten. 

Da sich diese Beträge aber vermutlich in einer "Gesamt"-Zahlung befinden, ist die Entdeckung sehr zweifelhaft. 

+++ Nachtrag vom 12.12.2019 +++

Leistungserbringer, die schon in den ersten Januar-Tagen einen Bankeinzug vornehmen wollen, sollten sich gedulden. Es muss damit gerechnet werden, dass die Gelder vom Grundsicherungsamt noch nicht bei den Klienten eingegangen sind. 

+++

Mittwoch, 4. Dezember 2019

Mit einem neuen Gesetz für bessere Löhne in der Pflege

Mit dem neuen Gesetz für bessere Löhne in der Pflege (Pflegelöhneverbesserungsgesetz) soll dem Bundesarbeitsministerium (BMAS) die Möglichkeit gegeben werden, einheitliche Mindeststandards bei den Löhnen für die gesamte Pflege-Branche per Rechtsverordnung zu erlassen. Um das zu erreichen, soll eine Kommission ins Leben gerufen werden, die über die Arbeitsbedingungen in der gesamten Pflege-Branche berät und einen Antrag für eine bundesweit geltende Rechtsverordnung unterbreitet, welche das Lohnniveau verbessern hilft.

Erste Gespräche finden derzeit wohl schon statt mit der Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP). Wer aber noch fehlt, sind die kirchlichen Arbeitgeber.

Donnerstag, 28. November 2019

Dringende Terminsache: WBVG-Verträge müssen jetzt an die Fachdienste


Zum 1.1.2020 wird es einen bedeutenden Systemumbruch geben – da sind sich alle einig.

Und doch sind nach wie vor einige Leistungserbringer, rechtliche Betreuer, Angehörige und andere Beteiligte spät dran mit den neuen Wohnverträgen.

Mittwoch, 27. November 2019

Eine Sozialhilfe ohne Rückgriff auf die Angehörigen wird 19 Jahre alt


Langlebiges Lesematerial
Das letzte Thema befasste sich mit dem Unterhaltsrückgriff. Was nebenbei für mich herauskam war, dass schon vor vielen Jahren ein großer Schritt in der Gesellschaft stattfand, soziale Hilfen frei von einem Rückgriff auf die Verwandten ersten Ranges zu gestalten. Man hatte gesehen, dass sehr viele ältere Menschen ohne auskömmliches Einkommen ständig in Armut lebten statt sich von der Sozialhilfe helfen zu lassen.

Der Grund dafür wurde im hohen Risiko des sogenannten Verwandten- oder Unterhaltsrückgriffs gesehen. Die Älteren wollten ihren Kindern nicht im Umweg über die Sozialhilfe zur Last fallen. Damit den Menschen diese Angst genommen wurde, erfand man einen Leistungsbereich, der von diesem Rückgriff wesentlich ausgenommen wurde.

Das geschah vor 19 Jahren. Und – jetzt – demnächst wird mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz ein weiterer Schritt unternommen in Richtung Sozialstaat. Das kann man sicherlich kritisch sehen, weil es natürlich aus Steuermitteln finanziert werden muss. Man kann aber auch anerkennen, dass den bedürftigen Menschen eine Stütze gegeben wird, für ein Leben in Würde.

(Der Titel ist nicht ganz korrekt, weil man diejenigen, die ein relativ hohes Einkommen verdienen, nach wie vor zur Kostenerstattung bittet)

Dienstag, 26. November 2019

BTHG: Es geht jetzt doch ohne Umsatzsteuer weiter

Am 21.8.2019 gab es eine Rückmeldung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zu einer Frage aus dem Paritätischen Gesamtverband. Doch diese Antwort war sehr unbefriedigend, und eigentlich auch völlig außerhalb jeder Zuständigkeit. Befassen muss sich das Bundesfinanzministerium (BMF), weil es schließlich um die Frage geht, ob die Versorgungsleistungen ab 1.1.2020 mit einer Umsatzsteuer versehen werden muss.

Am 12.11.2019 folgte ein sogenanntes Fachgespräch, was ebenfalls keine wirkliche Lösung brachte. Aber das Problem wurde anscheinend endlich verstanden, so dass jetzt endlich, am 22.11.2019, einige Klarstellungen geschaffen wurden. Es fehlt zwar noch ganz formal an einer Bestätigung dieser Sichtweise durch die obersten Finanzbehörden der Länder. Das BMF hat allerdings bereits angezeigt, dass es eine Ergänzung des Anwendungserlasses erfolgen könnte (wahrscheinlich wird es in jedem Fall passieren).

Mittwoch, 20. November 2019

Unterhaltsrückgriff und die 100 000 Euro-Frage (Teil 4)

Immer wieder wird nach den Einkommensgrenzen für Leistungen der Sozialhilfe gefragt. …

Dies soll der letzte Teil sein, in dem ich auf die Neuerungen eingehe, die mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz passieren werden. Mit diesem Gesetz wird allerdings nicht wirklich Neuland betreten. Vor 16 Jahren ging es um die Lösung des Problems der „verschämten Altersarmut“. Der Staat sollte insbesondere älteren Menschen mit geringem Einkommen helfen und bei einer vorhandenen Notlage eingreifen. Erst in der Folge wäre der Verwandtenrückgriff geschehen, wenn sich die Vermutung hinsichtlich einer Leistungsfähigkeit erfüllen würde. Ein wichtiger Schritt hin zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit.

Dieser Schritt wiederholt sich, aber in einem weit höheren Ausmaß oder wie man schon gesagt hat, in einem weit größeren Umfang.

+++ Nachtrag vom 2.12.2019 +++

Der Bundesrat hat dem Angehörigen-Entlastungsgesetz zugestimmt. Eine Änderung ergibt sich daraus, dass der Unterhaltsrückgriff neben dem SGB XII auch in der Eingliederungshilfe erneuert wurde. Gestrichen wurde § 138 Abs. 4 SGB IX (Besondere Höhe des Beitrages zu den Aufwendungen), was sich auf den Monatsbeitrag von Eltern bezieht:

Wenn eine volljährige nachfragende Person Leistungen bedarf, ist von den Eltern oder dem Elternteil ein Beitrag in Höhe von monatlich 32,08 Euro aufzubringen. § 94 Absatz 2 Satz 3 und Absatz 3 des Zwölften Buches gilt entsprechend.

Diese Regelung wurde jetzt entfernt.

+++

Mittwoch, 13. November 2019

Unterhaltsrückgriff und die 100 000 Euro-Frage (Teil 3)

Immer wieder wird nach den Einkommensgrenzen für Leistungen der Sozialhilfe gefragt. …

In diesem dritten (zugegebenermaßen sehr ausführlichen) Teil geht es um die vier Besonderheiten, die ich im § 43 Abs. 5 SGB XII glaube herauslesen zu können.

Mittwoch, 6. November 2019

Unterhaltsrückgriff und die 100 000 Euro-Frage (Teil 2)

Immer wieder wird nach den Einkommensgrenzen für Leistungen der Sozialhilfe gefragt. …

Vier Teile sind es geworden, die ich nacheinander vorstellen möchte. Im ersten Teil wurden Behauptungen aufgestellt, die nun begründet werden müssen. Vorerst aber soll im zweiten Teil die Personengruppe benannt werden, die mit den Besonderheiten privilegiert werden (wenn man es einmal so sagen darf). Dies soll helfen, eine Abgrenzung zu den anderen Leistungsbereichen vorzunehmen; und gleichzeitig ein mögliches Fehlerpotential zu benennen.

In den beiden verbliebenen Teilen wird es dann um Begründungen gehen und eine Art Ausblick auf weitere aktuelle Entwicklungen im Recht der Sozialhilfe (Stichwort: Angehörigen-Entlastungsgesetz, seit dem 23.9.2019 in der parlamentarischen Auseinandersetzung).

Samstag, 2. November 2019

Unterhaltsrückgriff und die 100 000 Euro-Frage (Teil 1)

Immer wieder wird nach den Einkommensgrenzen für Leistungen der Sozialhilfe gefragt. Es fragen aber nicht diejenigen, die Sozialhilfe in Anspruch nehmen müssen. Fast immer sind es Angehörige, die sich plötzlich mit der Frage beschäftigen, weil sie vielleicht unterhaltspflichtig sind.

Das Thema ist in der Tat sehr komplex. Weil es aber jeden von uns betreffen kann, lohnt sich schon einmal eine Auseinandersetzung damit. Dabei wird aber nicht nur viel Kleinkariertes zu sehen sein, sondern auch eine große gesellschaftliche Entwicklung, die schon seit langer Zeit stattfindet und unsere Gesellschaft weiter prägen wird. Man kann natürlich einwerfen, dass mal wieder zuviel Bürokratie aufgebracht wird. Wenn man es aber auf eine eher staatsphilosophische Art betrachten möchte, zeigen sich unsere Verfassung und der Respekt gegenüber Menschen in Notlagen.

Um das Thema zu bearbeiten, habe ich es in vier Teile gegliedert. Zuerst einmal wird es eine oberflächliche Beschreibung geben, die einige Thesen aufstellt. Im zweiten Teil geht es um die Abgrenzung zu anderen Sozialleistungen; ich will damit herausstellen, dass der Unterhaltsrückgriff aus dem 4. Kapitel SGB XII eine Besonderheit darstellt. Im dritten Teil kommen endlich die einzelnen  Fragen mit Begründungen, auch wie man sie in diversen BSG-Entscheidungen findet. Und im letzten Teil befasse ich mich mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz, was seit dem 23.9.2019 parlamentarisch bearbeitet wird.