Die Hamburger
Sozialbehörde hat jetzt mit Verbänden und einigen Leistungserbringern darüber
beraten, was mit einer noch beträchtlichen Anzahl an unbearbeiteten Fällen
geschehen soll; beträchtlich deshalb, weil wohl fast jede vierte
leistungsberechtigte Person formal nicht umgestellt worden ist auf den SGB
IX-Bereich. Die Leistungserbringung ist effektiv davon nicht betroffen, auch
wenn man im schlimmsten Fall von einem relativ hohen Zahlungsausfall ausgehen
kann. Aber das bezieht sich natürlich nicht auf alle Bewohner eines
Einrichtungsträgers.
Im Ergebnis gab es
die Verständigung, dass zur Abwendung eines finanziellen Risikos die Hamburger noch
im Januar 2020 das bezahlen, was im Dezember 2019 vergütet wurde. Über eine
spätere Rückrechnung würde man mögliche Differenzen getilgt bekommen, so dass
die Belastungen recht gering ausfallen würden.
Das alles klingt
nach einem guten Plan.
Und dann gibt es
noch das Thema „Mehrbedarf“, was viele Leistungserbringer offenbar nicht auf
dem „Plan“ haben. Ein gemeinschaftliches Mittagessen in einer WfbM, einer
Tagesförderstätte oder einem anderen Anbieter tagesstrukturierender Leistungen
sollte vorher in einem Nachtrag geregelt sein, damit die Kosten auch übernommen
werden können. Stattdessen werden aber ganz andere Themen bearbeitet, die so
gar nichts mit der aktuell anstehenden Umstellung zu tun haben.